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Jahr: 2004

/ Ausgabe: 10-Dezember-TeilA.pdf

- S.96

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20.

Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2004
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20.1

IV 3851/2003
Wirtschaftsförderung, Ankauf von Gewerbe- und Industriegrundstücken

StR Dr. Pokorny-Reitter: Wir sprechen uns natürlich für den
Ankauf bzw. dieses Nachtragskreditansuchen aus, weil teilweise die Geschäfte finanziell bedeckt werden. Es gibt allerdings einen Punkt, den ich
aufzeigen möchte. Ursprünglich hat das Nachtragskreditansuchen einen
Betrag in der Höhe von € 850.000,-- aufgewiesen. Bei der heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Subventionsvergaben, ist dieser
Betrag auf € 1.130.000,-- meines Wissens wegen des Ankaufs der FröhlichGründe erhöht worden. Das ist genau der Betrag, der hinzugekommen ist.
Wenn das Vorkaufsrecht jetzt nicht ausgeübt wird, wie wir ein paar Tagesordnungspunkte vorher entschieden haben, dann müsste wieder der ursprüngliche Ansatz beschlossen werden.
Bgm. Zach: StR Dr. Pokorny-Reitter hat Recht. Ich möchte
das mit aller Deutlichkeit sagen und mich dafür bedanken. Es bleibt bei
dem Betrag in der Höhe von € 850.000,-- für diesen Nachtragskredit.
B:
Der Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2004 wird gemäß
Beilage genehmigt.

GR-Sitzung 2.12.2004