Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 10-Dezember-TeilA.pdf

- S.127

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GR Ing. Krulis referiert die Anträge des Bau- und ProjektAusschusses vom 15.11.2004.

27.

III 5279/2004
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. DH - F2,
Innsbruck - Dreiheiligen, Eckbereich Dreiheiligenstraße - Weinhartstraße, Gp. 453/1, KG Innsbruck (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/cb,
Zeichn. Nr. 2344)
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 15.11.2004:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. DH - F2,
Innsbruck - Dreiheiligen, Eckbereich Dreiheiligenstraße - Weinhartstraße,
Gp. 453/1, KG Innsbruck (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/cb, Zeichn. Nr. 2344) wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
Es handelt sich hier um ein Wohngebäude auf dem Areal des Widums
Dreiheiligen. Dieses Areal war ursprünglich für ein größeres Projekt vorgesehen, man hat aber leider eine kleine Parzelle nicht bekommen. So ergibt
sich die Chance, dass dort noch eine kleine Baulücke von zirka drei Metern
bleibt. Sollte diese kleine Baulücke einmal bebaut werden, hat Dreiheiligen
die Chance eines der schmälsten Häuser der Stadt Innsbruck zu bekommen.

GR-Sitzung 2.12.2004