Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 10-Dezember-TeilA.pdf

- S.129

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- 1398 -

im Bau- und Projekt-Ausschuss mit diesem gesamten Gebiet sehr behutsam
auseinandergesetzt.
Letzten Endes geht es darum, die künftigen Bebauungsdichten
zu fixieren. Es gibt hier auch Grundstücke die eine gewisse Problematik
hinsichtlich der Zufahrten, die nur gemeinsam bebaut werden können, aufweisen. Ich glaube, dass wir in diesem Fall gemeinsam mit den leitenden
Beamten und dem Planungsstadtrat einen sehr ausgewogenen Vorschlag
ausgearbeitet haben.

30.

III 5282/2004
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. PR - F2,
Pradl, Bereich südwestlich der Purtschellerstraße sowie
künftiges Seniorenwohn- und Pflegeheim Tivoli (als
Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. PR - F1,
Zeichn. Nr. 3802, und Nr. 80/bf, Zeichn. Nr. 2260)
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Haager):
B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 15.11.2004:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. PR - F2, Pradl,
Bereich südwestlich der Purtschellerstraße sowie künftiges Seniorenwohnund Pflegeheim Tivoli (als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. PR F1, Zeichn. Nr. 3802, und Nr. 80/bf, Zeichn. Nr. 2260) wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
Hier geht es um die Verbauung am Tivoli-Areal und speziell um den Bereich, wo das neue Seniorenwohn- und Pflegeheim Tivoli errichtet werden

GR-Sitzung 2.12.2004