Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 10-Dezember-TeilA.pdf

- S.132

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34.

III 2727/2004
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. 63/gk1, Pradl,
Bereich Burgenlandstraße 31 und Dr.-Glatz-Straße 30
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/gk, Zeichn.
Nr. 3417), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original
bei.
Es werden darin von den Eigentümern beträchtliche Wertverluste für die betroffenen Grundstücke auf Grund von Flächenverlust und
Umweltbeeinträchtigungen behauptet, die sich in Folge der Errichtung der
Busbucht ergeben würden. Sie sprechen sich daher gegen diese Bebauungsplanänderung aus.
Dazu ist festzustellen, dass die Bebauungsplanfestlegungen
die Bebaubarkeit der Grundstücke zwar eingeschränkt und möglicherweise
ein gewisses Maß an Wertminderung geltend gemacht werden könnte, dies
jedoch allenfalls durch eine teilweise Überbauung des Gehsteigbereiches
im Rahmen eines konkreten Projektes ausgeglichen werden könnte.
Die Umsetzung der verkehrlichen Maßnahme ist jedenfalls für
die Allgemeinheit von erheblichem Interesse, die die Änderung des Bebauungsplanes rechtfertigen.

Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat
mit Stimmenmehrheit (gegen GR Mag. Fritz):
MB: (gegen GRÜNE, GR Grünbacher, GR Buchacher, GR Hüttenberger und GR Marinell)
Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 15.11.2004:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf Nr. 63/gk1, Pradl, Bereich Burgenlandstraße 31 und Dr.-Glatz-Straße 30 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/gk, Zeichn. Nr. 3417), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001 wird beschlossen.
GR-Sitzung 2.12.2004