Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 10-Dezember-TeilA.pdf

- S.133

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- 1402 -

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
GR Mag. Fritz hat in der Sitzung des Bau- und Projekt-Ausschusses nicht
deshalb dagegen gestimmt, weil er gegen den öffentlichen Verkehr und gegen die Busbucht ist, sondern da es sich um die Folgemaßnahme mit den
Baumaßnahmen im Bereich der Autobahnanschlussstelle Innsbruck-Mitte
(AIM) handelt.

35.

III 1791/2004
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HÖ - B1/3,
Innsbruck - St. Nikolaus, Bereich westlich Innstraße 63
bis 69 und Sankt-Nikolaus-Gasse 9 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. HÖ - B1, Zeichn. Nr. 3669), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Ing. Krulis):
MB: (gegen ÖVP und FREI)
Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 15.11.2004:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf Nr. HÖ - B1/3, Innsbruck - St. Nikolaus, Bereich westlich Innstraße 63 bis 69 und Sankt-Nikolaus-Gasse 9
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HÖ - B1, Zeichn. Nr. 3669), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001 wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
Ich habe, so wie bei der Auflage des Ergänzenden Bebauungsplanentwurfes, gegen den Beschluss gestimmt. Dies aus dem Grund, weil
mir die Hofverbauung als wesentlich zu dicht erscheint. Inhaltlich stehe ich
nach wie vor zu dem, was ich seinerzeit bei der Auflage gesagt habe. Aus

GR-Sitzung 2.12.2004