Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 02-Feber.pdf
- S.24
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tisch jährlich behandelt wird. Tempo 30 km/h-Zonen wurden in Amras und
ich glaube noch in einem zweiten Stadtteil realisiert. Ich habe die verkehrsabhängige Steuerung am Südring schon angesprochen, dass diese kommen
soll.
Interessant wäre es, Kennzahlen hinsichtlich der Überprüfung
von umweltrelevanten Maßnahmen zu haben. Wir haben uns damals anlässlich der Erstellung des Umweltplanes der Stadt Innsbruck samt Maßnahmenkatalog die Frage gestellt, was eigentlich das Verkehrskonzept
(VKZ) an Umweltentlastung im Verkehrsbereich gebracht hat. Das konnte
jedenfalls nicht mit großer Deutlichkeit gesagt werden.
Ich komme damit zur vorletzten Gruppe "Wald", die insbesondere von Dipl.-Ing. Kurt Ziegner von der Landesforstdirektion behandelt wurde. Der Wald hat in Innsbruck eine ganz besondere Bedeutung,
insbesondere die Schutzfunktion ist für unsere Stadt wichtig. Wie Sie an
dem Diagramm sehen, haben wir insgesamt 57 % Schutzwald, 29 % Wirtschaftswald und zusätzlich noch einen Wirtschaftswald mit Schutzfunktion
von 14 %. Unser Wald ist für die Sicherheit unserer Stadt von ganz besonderer Bedeutung.
Wir haben im Gefahrenzonenplan insgesamt 13 Lawinenbahnen ausgewiesen, die unsere Stadt Innsbruck, seien es Verkehrswege oder
Gebäude, bedrohen. Wir haben insgesamt 23 Wildbäche. Es wird deutlich,
dass doch ein enormes Gefahrenpotential im Bereich der Nordkette besteht.
Der Schutzwald und die Betreuung dieses Schutzwaldes sind hier von besonderer Bedeutung.
Wir haben ja schon Ende der 80er Jahre ein Schutzwaldsanierungsprojekt von der Kranebitter Klamm bis zur Mühlauer Klamm ausgearbeitet, das etwa 650 ha beinhaltet. Es werden Schutzwaldsanierungsmaßnahmen in der Form durchgeführt, dass die Wälder verjüngt werden und
zum Teil auch Umwandlungen von Krummholzbewuchs in den Hochwald
stattfinden. Die Ziele, wie sie aufgelistet sind, sind bereits realisiert, das
betrifft insbesondere die digitale Umsetzung des Waldentwicklungsplanes,
die Objektivierung und Nachvollziehbarkeit der Funktionsflächenabgrenzung und die Präzisierung der Aufnahmen mittels Luftbilder.
GR-Sitzung 27.2.2003