Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 02-Feber.pdf

- S.25

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Es hat auch eine Bürgerbeteiligung im Planungsprozess gegeben, wobei der ehemalige Forstdirektor Hofrat Dipl.-Ing. Scheiring diese
Bürgerbeteiligung geleitet hat. Die Maßnahmen habe ich zum Teil schon
erwähnt, nämlich die Schutzwaldverbesserung bzw. -sanierung und der
Aufbau stufiger und stabiler Bestände. Dies geschieht auch laufend, wobei
hier doch zu bedenken ist, dass wir von den 4.000 ha Wald, die es insgesamt in der Stadt Innsbruck gibt, 1.200 ha Wald haben, der sich in Privatbesitz befindet. Dies ist ein Kleinwaldbesitz und hier bestehen nur
beschränkte Möglichkeiten. Aber durch Beratung und Förderung versuchen
wir natürlich, hier dieses Ziel für stufige und stabile Bestände, Mischbestände insbesondere, zu erreichen bzw. aufzubauen.
Die Biotopschützung und die natürliche Gestaltung von Waldrändern war auch ein Schwerpunkt der vergangenen Jahre. Gemeinsam mit
dem Land Tirol und gewissen Naturverbänden wurde hier die Aktion "Juwel des Waldes" gestartet. Man hat hier verschiedene wertvolle Mischbaumarten an den Waldrändern angepflanzt.
Die Nutzung des Waldes als Bildungs- und Informationsmedium ist auch erfolgt. Wir haben zwei Waldlehrpfade, einen in Sadrach und
einen am Kalvarienberg. Die Errichtung weiterer Erholungswälder und
Spielplätze, wie z. B. jener am "Grünen Boden" oder jener auf der Hungerburg, wurde vorgenommen. Die Freihaltung von Forstwegen für den motorisierten Individualverkehr ist eine laufende Zielsetzung.
Zur Projektgruppe "Wasser": So wie bei der Abfallwirtschaft
darf ich feststellen, dass hier der gesamte Aufgabenbereich an die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) übertragen wurde. Die Projektgruppe
wurde von Mag. Mayrhofer bzw. Dipl.-Ing. Ploner und auch von Dipl.Ing. Renner geleitet. Wir haben mit den Mühlauer Quellen hervorragende
Wasserressourcen, die natürlich entsprechend zu sichern sind. Das ist keine
Frage. Aber es sind hier auch entsprechende Alternativen als Sicherheit
vorzusehen.
Die Erfassung von Problemen für die zukünftige Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung ist laufend wahrzunehmen und die Qualität
auch entsprechend zu überprüfen. Der Schutz der Wasservorkommen ist
gesetzlich vorgesehen. Beim Ausbau der Ersatzwasserversorgung gibt es

GR-Sitzung 27.2.2003