Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 10-Dezember-TeilB-2(Budget).pdf
- S.96
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Wir haben die duale Führung bereits in Heimen mit sehr schlechtem Erfolg
ausprobiert.
Zum Thema Heimanwalt waren wir der Meinung, dass der
Volksanwalt auch diese Aufgabe übernehmen könnte. Bei der Volksanwaltschaft ist ein entsprechendes Seniorenreferat eingerichtet.
Hinsichtlich der ambulanten Pflege muss ich feststellen dass
die Vertreterinnen und Vertreter der Innsbrucker Grünen wieder einmal so
tun, als ob es in Innsbruck keine ambulante Pflege gäbe. Dabei werden in
Innsbruck über 1.000 Personen ambulant betreut, weitere 1.000 Personen
werden von der Familienstruktur betreut. (Beifall) Von über 3.000 Personen werden mehr als drei Viertel zuhause betreut. Es ist nicht so, dass alle
sofort ins Heim geholt würden, das ist die letzte Möglichkeit. Es ist
menschlich und volkswirtschaftlich günstiger, wenn die Menschen zuhause
bleiben können. Viele Menschen wollen zuhause bleiben, und das wird mit
allen Mitteln angestrebt.
Ich habe die zwei Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der
ambulanten Pflege bereits genannt, das sind einerseits die Tagessätze, die
vom Land Tirol refundiert werden. Wenn ich in diesem Punkt die Unterstützung der Sozialdemokraten hätte und man eine Anhebung der Kostensätze erreichen könnte, wäre das viel vernünftiger als eine duale Führung.
Die Herabsetzung der Selbstbehalte wäre ein wichtiger Beitrag zur Akzeptanz der ambulanten Dienste.
Es gibt auch eine Kurzzeit- und Übergangspflege, zum Beispiel in den Wohnheimen Pradl und Reichenau, aber mit der Kurzzeitpflege
ist es so: Zur Urlaubszeit von Juli bis August wollen alle Angehörigen die
zu pflegenden Menschen in die Kurzzeitpflege geben, und um diese Anforderungen erfüllen zu können, müsste man noch ein paar eigene Heime dafür bauen. Das ist schwer möglich, und wir versuchen, die Kurzzeitpflege
im normalen Heimbetrieb mit unterzubringen. Wenn jemand die Kurzzeitpflege zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, ist das immer machbar.
Diese Kurzzeitpflege wird umfassend angeboten.
Der Sozialplan gilt natürlich nicht nur für die älteren Mitmenschen, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger. Es werden laufend Menschen in unsere Wohn- und Pflegeheime aufgenommen, die jünger als 60
GR-(Budget-)Sitzung 3.12.2004