Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 10-Dezember-TeilB-2(Budget).pdf
- S.99
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wurden € 5,6 Mio dafür ausgegeben. Davon zahlt die Stadt Innsbruck ein
Drittel, das macht etwa € 1,7 Mio. Im Jahr 2004 liegen bereits 4.616 Anträge vor, die einen Gesamtbetrag von € 7,5 Mio kosten; der Innsbrucker Anteil daran macht € 2.250.000,--.
Das bedeutet, dass innerhalb von vier Jahren um 22 % mehr
Anträge gestellt wurden. Wenn man dann sagt, na ja, vielleicht haben die
Leute früher mehr bekommen, so muss ich darauf antworten, dass das leider nicht so ist. Wenn man es linear pro Person ausrechnet, war der Durchschnitt im Jahr 2000 € 123,--, im Jahr 2004 werden es € 120,-- sein.
Das bedeutet, dass es wesentlich mehr Antragstellerinnen und
Antragsteller gibt, was auf die vielen stagnierenden Familieneinkommen
und den sehr hohen Mietzins für private Wohnungen zurückzuführen ist.
Das zeigt, dass es politische Steuerung in diesem Bereich braucht und die
Notwendigkeit für den sozialen Wohnbau sehr hoch ist.
Nicht jeder bekommt die durchschnittlichen € 120,--. Ich weise auf das Einzelschicksal einer Pensionistin hin, das mich wirklich erschüttert: Diese Frau bewohnt eine Kleinwohnung mit 47 m² in einem neuen Haus im Olympischen Dorf samt Kellerabteil und Garagenabstellplatz,
der dazugemietet werden muss. Sie bekommt eine Pension von € 623,-und bezahlt € 352,-- für Miete und Betriebskosten. Das ist mehr als 50 %
ihres Einkommens.
Diese Frau bekommt eine Wohnbeihilfe - das ist das Äquivalent für den geförderten Wohnbau zur Mietzinsbeihilfe - von € 27,--. Das
bedeutet, dass ihr noch € 300,-- zum Leben bleiben. Sie kann auch keine
Sozialhilfe beantragen, weil die Betriebskosten bei der Berechnung der Sozialhilfe nicht berücksichtigt werden. Ich werde ihr raten, Sozialhilfe zu
beantragen, aber sie wird wohl keine bekommen.
Wenn Pensionistinnen und Pensionisten nach einem harten,
entbehrungsreichen Arbeitsleben mit solchen Beträgen auskommen müssen, liefert das sozialpolitischen Sprengstoff. Wir müssen künftig unsere
Schwerpunkte in diese Richtung setzen.
Die Forderung der Stadt Innsbruck, dass die nicht beeinflussbaren Anteile der Betriebskosten in die Berechnung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe mit aufgenommen werden müssen, wurde von Landes-
GR-(Budget-)Sitzung 3.12.2004