Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 10-Dezember-TeilB-2(Budget).pdf
- S.100
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hauptmann DDr. van Staa in seiner Zeit als Bürgermeister der Stadt Innsbruck unterstützt.
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck hat sich bereits dafür
ausgesprochen, dass die Limitierung von € 4,--/m² zumindest auf den
Richtwertmietzins angehoben wird; das müssen wir noch weiter verfolgen.
Ein weiterer Grund für diese niedrigen Beträge liegt darin,
dass die Grundstückskosten bei den Mietkosten nicht eingerechnet werden.
Es scheint mir sehr wichtig, diese Dinge weiter zu verfolgen.
Etwas sehr Erfreuliches stellt die Schlichtungsstelle dar. Dieses Referat wurde von sehr vielen Menschen in Anspruch genommen, insgesamt kam es 2004 zu 4.400 persönlichen oder telefonischen Beratungen.
Wenn jemand der Meinung ist, die Miete oder die Betriebskosten seien zu
hoch, kann er sich an die Schlichtungsstelle wenden. Umgekehrt kann diese
auch vom Vermieter in Anspruch genommen werden, wenn er sich zum
Beispiel nicht sicher ist, ob er diese oder jene Maßnahme in der Mietwohnung setzen darf.
Eine Schlichtungsstelle ist in allen Städten ab einer bestimmten Größe gesetzlich vorgeschrieben. Erst nach Konsultation der Schlichtungsstelle darf im Streitfall das Gericht angerufen werden. Aus den
4.400 Vorsprachen bei der Schlichtungsstelle wurden lediglich 112 Verfahren eingeleitet. Das bedeutet, dass allein durch die Beratungstätigkeit sehr
viele Fälle erledigt werden konnten. Besonders stolz bin ich darauf, dass
nicht einmal eine Handvoll an Fällen zum Gericht gelangt sind. Die
Schlichtungsstelle wird ihrem Namen gerecht: Sie schlichtet, und es werden nicht Konflikte und unterschiedliche Standpunkte zur Konfrontation
gebracht. Selbst in den wenigen Fällen, die vor Gericht entschieden
werden, wird meist ein Vergleich geschlossen, den die Schlichtungsstelle
vorgeschlagen hat.
Die Schlichtungsstelle steht den Menschen weiterhin kostenlos
zur Verfügung, während im Jahr 2005 auf Grund einer gesetzlichen Änderung im wohnrechtlichen Außerstreitbegleitgesetz das Verfahren vor Gericht kostenpflichtig wird.
Das dritte Referat, die Wohnungsvergabe, war bereits Gegenstand vieler Diskussionen. Wir haben innerhalb der letzten drei Jahre eine
GR-(Budget-)Sitzung 3.12.2004