Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 02-Feber.pdf
- S.45
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Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich darf in der Reihenfolge
der Wortmeldungen auf die angesprochenen Probleme eingehen. GR
Dr. Patek urgiert, dass die Arbeitsgruppe, die vergangenen April und dann
nicht mehr getagt hat - das ist eine beamtete Arbeitsgruppe - wieder aktiviert wird. Zudem bemängelt GR Dr. Patek, dass noch keine Ergebnisse
vorliegen.
Die Schwierigkeit dieser Arbeitsgruppe besteht darin, dass es
natürlich beträchtliche rechtliche Probleme gibt. Ich habe vor etlichen Jahren schon einmal mit einer Arbeitsgruppe ein Pilotprojekt erarbeitet, das
auch dem Stadtsenat vorgelegt, dann aber vom späteren Baudirektor verhindert wurde. Das war deshalb der Fall, weil die Kosten des Betriebes eines Hauses nach dem Mietrechtsgesetz, nach dem Wohnungseigentumsgesetz und nach dem Abfallwirtschaftsgesetz des Landes Tirol nach gewissen
Grundsätzen umzulegen sind. Das heißt, wenn man heute eine Mietwohnanlage heranzieht, dann sind die Kosten im Prinzip nach der Fläche umzusetzen.
Wenn der Einzelne spart, dann bringt ihm das gar nichts, wenn
die anderen 50 Mitbewohner unter Umständen großzügig Müll produzieren. Die gleiche Situation haben wir bei einer Wohnungseigentumsanlage.
Das heißt, dass man dem Einzelnen, wenn dieser spart, die geringeren Kosten nicht unmittelbar zurechnen kann. Auch im Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz ist geregelt, dass ein Teil der Kosten pauschal und ein Teil nach
Menge zu verrechnen ist. Wir verrechnen in der Stadt Innsbruck 35 % der
Kosten pauschal und 65 % nach Menge bzw. nach Aufkommen. Das heißt,
dass wir eigentlich im Prinzip die Verrechnung schon sehr aufkommensbezogen vornehmen, obwohl wir im Ahrental 80 % Fixkosten haben.
Wir haben aber nicht nur die Kosten im Ahrental. Wir haben
natürlich die Müllabfuhr und auch viele andere Kostenbereiche. Das sind
die rechtlichen Schwierigkeiten, die einfach bestehen, um hier für den Einzelnen eine aufkommensgerechte Verrechnung zu erzielen. Diese Dinge
werden alle noch einmal geprüft. Es ist dies relativ leicht bei einem Einoder Zweifamilienhaus möglich, wo jeder seinen eigenen Container hat.
Aber, wie gesagt, in der Stadt Innsbruck ist es bei den Wohnanlagen im
Prinzip so, wenn sich nur ein Einziger beschwert, wenn allenfalls individu-
GR-Sitzung 27.2.2003