Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 10-Dezember.pdf

- S.42

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13.

IV 6735/2005
Stadtgemeinde Innsbruck und
Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG),
Syndikatsvertrag vom 3.5.2002,
Ausübung der Put 1-Option gemäß Punkt 9.4, Festlegung der
weiteren Vorgangsweise hinsichtlich Umsetzung, Ergänzung

Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom 14.12.2005:
1. Entsprechend der vorliegenden
Erklärung übt die Stadtgemeinde Innsbruck das Optionsrecht (Put 1 gemäß
Punkt 9.4 des Syndikatsvertrages vom
3.5.2002) aus, wodurch an die Tiroler
Wasserkraft AG (TIWAG) weitere
24.998 Aktien an der Innsbrucker
Kommunalbetriebe (IKB) AG zu einem
Nennwert, der in der nicht öffentlichen
Sitzung referiert wird, verkauft werden.

Finanzerfordernisse abgestimmtes
Veranlagungskonzept unter Berücksichtigung des für die Veranlagung der
ersten Tranche aus dem IKB-Verkauf
für Zwecke der Pensionsvorsorge der
ehemaligen Bediensteten der Stadtwerke Innsbruck beschlossenen Risikoprofils auszuarbeiten und dieses dem
Stadtsenat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der allfällig über den Finanzbedarf des
Regional- und Straßenbahnprojektes
hinausgehende Teil des Verkaufserlöses soll dabei einer langfristigen ertragreichen Veranlagung zugeführt werden,
wobei die über den Substanzerhalt
(Barwert + Indexierung) hinausgehenden jährlichen Erträge zur laufenden
Finanzierung des außerordentlichen
Haushaltes (Investitionen) herangezogen werden sollen.

3. Auf Basis des Beschlusses des
Gemeinderates wird die Innsbrucker
Kommunalbetriebe (IKB) AG ersucht,
das zur Festlegung des Kaufpreises
notwendige Zahlenwerk mit der Tiroler
Wasserkraft AG (TIWAG) abzustimmen.

Das ist eine wichtige Angelegenheit,
welche jedoch im Gemeinderat schon
tiefgehend erörtert wurde. Die Wichtigkeit
dieser Aktion wurde in großen Zügen bereits im Gemeinderat festgelegt. Bei den
Verhandlungen war so wenig Spielraum,
der sozusagen als Ermessensspielraum
definiert werden kann. Man beurteilt etwas
optimistisch oder pessimistisch, je nachdem auf welcher Seite der Verhandlung
man sich befindet. Alle Mitglieder des Gemeinderates wissen, worauf ich hinaus
will.

4. Der Verkaufserlös wird, wie schon in
den Grundsatzbeschlüssen des Gemeinderates zum Straßenbahn- und
Regionalbahnkonzept enthalten, zur
Finanzierung der die Stadtgemeinde
Innsbruck treffenden Kosten der Realisierung der Regionalbahn für den Tiroler Zentralraum sowie des Straßenbahnkonzeptes herangezogen.

Es ist zu diesem Zeitpunkt sinnvoll, die im
Syndikatsvertrag vorgesehene Aufstockung des Aktienverkaufsvolumens über
die Ausübung der entsprechenden Put 1Option durch die Stadt Innsbruck zu
realisieren. Es kann sich jeder ausrechnen, warum dies sinnvoll ist. Die Bestimmung des Geldes ist bereits in großem
Ausmaß festgelegt.

Diese belaufen sich nach Schätzungen
aus dem Jahre 2004 für das Regionalund Straßenbahn-Teilprojekt Ost auf
€ 77,75 Mio und für das Regional- und
Straßenbahn-Teilprojekt West auf
€ 25,36 Mio, insgesamt somit auf
€ 103,11 Mio.

Es geht um die Daseinsvorsorge im
weitesten Sinn. Der Öffentliche
Personennahverkehr (ÖPNV) und die
Bezahlung dieser Schritte, die bereits
festgelegt wurden, erfordern von der Stadt
Innsbruck sehr viel Geld, sodass das, was
wir jetzt zu diesem günstigen Zeitpunkt zu
erlösen hoffen, in den Tranchen, die wir
bekommen, angelegt werden muss.

2. Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt, in der Hauptversammlung der
Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB)
AG dem Verkauf der Aktien gemäß
Punkt 1. die Zustimmung zu erteilen.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt, ein entsprechend der Fristigkeit
der sich aus den Projekten ergebenden
GR-Sitzung 15.12.2005

Die Zahlungskonditionen werden noch
verhandelt, wobei mir Raten, die mit den