Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 10-Dezember.pdf

- S.43

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- 1552 -

Anforderungen kompatibel sind, und eine
entsprechende Zinsvergünstigung lieber
wären. Diesbezüglich ist die Mag.-Abt. IV,
Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, bereits dabei, die entsprechenden Pläne vorzulegen, sodass das Geld,
welches jeweils notwendig ist, in der
Zwischenzeit genügend Erträge bringt. Wir
werden in den nächsten Jahren das Geld
notwendig brauchen.
Die Konditionen werden in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert. Ich darf den
Mitgliedern des Gemeinderates - auch
wenn manche glauben, dass mein
Verhandlungsgeschick nicht gerade das
Beste ist, wobei ich absolut das Gegenteil
behaupte - versichern, dass der Zeitpunkt
jetzt richtig ist und wir unseren
Bürgerinnen bzw. Bürgern mit bestem
Wissen und Gewissen diese Put 1-Option
mit den Punkten 9.4 des
Syndikatsvertrages zu ziehen, empfehlen
können.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Am
5.4.2002 wurde in einer Sondersitzung des
Gemeinderates dieser Aktienkauf- und
Syndikatsvertrag grundsätzlich diskutiert
und auch beschlossen. Alles, was heute
passiert, ist eigentlich Ausfluss der
damaligen Vereinbarungen, des damaligen Verhandlungsergebnisses und
des damaligen Beschlusses im Gemeinderat.
Ich darf vielleicht in ein paar Worten auf
die Grundintention zurückgehen. Damals
wurde in der Sondersitzung des Gemeinderates besprochen, dass wir inhaltlich
beim Vertragsabschluss mit der Tiroler
Wasserkraft AG (TIWAG) drei Schwerpunkte beinhaltet haben.
Der erste Schwerpunkt war der Wettbewerbszweck, wie es der damalige
Finanzdirektor Dr. Schmid bezeichnet hat.
Das ist die Bestandssicherung des
Unternehmens in einem liberalisierten
europäischen Markt, um es allgemein zu
formulieren.
Der zweite Schwerpunkt war der Finanzierungszweck: Hier ist es im Wesentlichen
um die Sicherung der Pensionslasten für
die städtischen Bediensteten der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und die
entsprechende Zweckwidmung der
Mittelverwendung gegangen.
GR-Sitzung 15.12.2005

Der dritte Schwerpunkt war der Kommunalzweck, einen Infrastrukturkonzern zu
entwickeln bzw. zu behalten, der die Versorgungslage in allen wesentlichen
Bereichen für die Innsbruckerinnen bzw.
Innsbrucker absichern soll.
Jene Zielsetzungen, die wir damals in
diesem Beschluss des Gemeinderates in
Verbindung mit der Satzung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), die in
der Präambel die Versorgungssicherheit
und Sozialpflichtigkeit erfüllt, definiert und
diskutiert haben, sind eingetreten. Jetzt
sind wir einen Schritt weiter gekommen.
Wir sind nicht nur mit dem Ziel, im
Interesse des öffentlichen Eigentümers die
Versorgungssicherheit zu gewährleisten,
eine strategische Partnerschaft eingegangen, sondern wir haben auch damals
schon einen Unternehmenswert betragsmäßig fixiert. Dieser Unternehmenswert in
der Höhe zwischen ATS 7 Mrd und
ATS 7,7 Mrd war die Grundlage für die
Vertragsabfassungen und Vertragsentwicklungen.
Als großer Knackpunkt wurde in der
damaligen Diskussion auch die Put 2Option, also der mögliche nächste Schritt,
erwähnt, somit ein weiterer Verkauf von
Anteilen über die 49,9 % hinaus. Bei
dieser Put 2-Option, die eine einseitige
Option der Stadt Innsbruck ist, wurde
damals im Gemeinderat einhellig von allen
Fraktionen die Meinung vertreten, dass
man dieser Option dann nicht näher treten
sollte.
Bei dieser Put 1-Option geht es jetzt um
einen weiteren Verkauf von Aktien, und
zwar um so viele Aktien, dass die 25 %
plus eine Aktie auf 50 % minus einer Aktie
aufgestockt werden. Diese Option ist im
Vertragswerk zeitlich limitiert und laut
Inhalt der Höhe und der Berechnungsmodalitäten definiert und festgeschrieben.
Es stellt sich dann immer die Frage, wann
für welchen Partner der günstigste
Zeitpunkt ist, diese Option zu ziehen. Um
das beurteilen zu können, muss man die
Ausgangssituation, die Unternehmenslage, die Kennziffern des Unternehmens, die
Wettbewerbssituation und die Einschätzung für die Zukunft sehr genau beurteilen.