Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 10-Dezember.pdf

- S.79

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 10-Dezember.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2005
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 1588 -

diese Wertigkeit einer Straße und einer
Gedenktafel gegeneinander ausspielt und
bitte, den einstimmigen Vorschlag des
Ausschusses für Kultur, Bildung und
Gesellschaft anzunehmen.
Sonst kommen wir immer wieder in die
Situation, dass Straßennamen hauptsächlich männlichen, wie auch immer verdienten Personen zukommen. Es gibt wirklich
verdiente Frauen in Innsbruck. Die Hälfte
der Straßen ist nach Personen benannt,
und davon sind 96 % männlich.
Mit einer Umbenennung einer Bundesheereinrichtung könnten sie die BundesÖVP sogar überholen.
GR Mag. Fritz: Ich konnte Bgm.-Stellv.
Dipl.-Ing. Sprenger prinzipiell schon
folgen, dass bei Straßenbenennungen auf
das Verdienst und nicht auf das Geschlecht abgestellt werden soll.
Es kann aber nicht so sein, dass 96 % der
künstlerischen, historischen und wirtschaftlichen Verdienste nur Männern
zuzurechnen sind. Deshalb ist dieser
Grundsatzbeschluss richtig und verständlich, historisch ausgleichende Gerechtigkeit walten zu lassen. Hier ist historisch
etwas gut zu machen, auch wenn in
Einzelfällen vom Grundsatz abgewichen
worden ist.
Aus dem Herrn Welzenbacher hat man
auch keine Frau gemacht, aber es soll
nicht so sein, dass zufällig immer ein
besonders verdienter Mann da ist, wenn
es etwas zu benennen gibt.
Zur Akzeptanz seitens des Militärs, und
jetzt verliert mein Einwurf seine heitere
Seite: Die Legitimität der Republik
Österreich beruht genau auf jenen
Menschen, die ihren Eid gegenüber dem
Führer gebrochen haben.
Von der Moskauer Deklaration bis zur
Unabhängigkeitserklärung Österreichs
beruht die Legitimität dieser unserer
zweiten Republik nicht auf jenen, die ihrer
Loyalität gegenüber dem Deutschen Reich
gefolgt sind, sondern auf jenen, die ihrer
Loyalität zur untergegangenen Republik
Österreich oder ihrem Gewissen gefolgt
sind.
Deshalb kann es uns herzlich egal sein, ob
es im Bundesheer andere Meinungen gibt.
GR-Sitzung 15.12.2005

Auf diese ist in dieser Frage keine
Rücksicht zu nehmen, sie muss im
Gegenteil offensiv angegangen werden.
Im Österreichischen Bundesheer ist der
Gedanke zu verankern, dass es Helden
gegeben hat, die gerade deshalb zu
solchen geworden sind, weil sie ihren Eid
gebrochen haben.
Im Heer einer Demokratie ist es jederzeit
möglich, dass ein Soldat Befehle hinterfragen darf. Das ist unserer Verfassung zu
entnehmen: Wenn Befehle augenscheinlich gesetz- oder verfassungswidrig sind,
müssen sie nicht befolgt werden.
Das sind grundlegende Prinzipien, und die
gelten auch in unseren Kasernen. Wenn
es möglich ist, dass Mitglieder unseres
Bundesheeres das anders sehen oder
sehen wollen, ist das für mich ein Grund
mehr, eine Gedenktafel für einen Widerstandskämpfer wie Oberstleutnant i. G.
Bernardis in einer Kaserne zu fordern.
Das ist kein pragmatischer Einwand
dagegen, sondern ein guter Grund dafür.
GR Mag. Dr. Hörmann: Ich möchte noch
anmerken, dass das eine das andere nicht
ausschließt. Man kann an Oberst Berktold
herantreten und dennoch Oberstleutnant
i. G. Bernardis auf der Liste der Namen für
Straßenbenennungen belassen.
Bgm. Zach: Oberstleutnant i. G. Bernardis
ist ein Sohn Innsbrucks, auf den man ohne
jeden Zweifel Stolz sein kann.
Oberst Berktold und seine Offiziere hätten
bestimmt überhaupt nichts dagegen, wenn
in einer Kaserne eine Gedenktafel
angebracht werden würde.
Auf der Westseite des Westfriedhofes
könnte unter den Arkaden bei den zwei
Ehrengräbern auf dem Mosaik eine
Inschrift angebracht werden, diese
Möglichkeit ist mir auch noch eingefallen.
Mit der Straßenbenennung ist es nun
einmal so, dass immer, wenn eine
Benennung möglich ist, ein verdienter
Mann vorhanden ist. Allzu oft gibt es
ohnehin keine Straßen zu benennen. Ich
wüsste im Moment keine geeignete Straße
und kann nur anbieten, sowohl das eine
als auch das andere abzuklären.