Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 10-Dezember.pdf

- S.84

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- 1593 -

dass mit dem Umbau die Büros vergrößert
und die technische Einrichtung erneuert
würde. Der diesbezügliche Bericht war
äußerst mangelhaft und ich hoffe, dass wir
einen neuen bekommen, mit dem wir die
neue Planung vornehmen können. Es wird
wohl eher auf einen Kauf hinauslaufen,
denn man wird nicht vorher alles konzentrieren, um es dann wieder auseinanderzulegen.
Im Bericht wird erwähnt, dass wir in der
Fallmerayerstraße noch ein großes Haus
haben, wo sich noch die eine oder andere
Wohnung absiedeln ließe und man dann
mitten in der Stadt eine Anlaufstelle hätte.
Ganz in der Nähe ist das Bürgerservice,
es gibt keinerlei Diskriminierung und auch
die Verpflegungssituation ist viel besser
als am Haydnplatz.
Ich habe mir das sehr zu Herzen genommen und werde gemeinsam mit dem Herrn
Magistratsdirektor die erwähnten technischen Mängel anschauen. Es wird sicher
Erklärungen dafür geben, ebenso einen
Handlungsbedarf, der in Angriff genommen wird.
Wie gesagt, die Verzögerung des letzten
halben Jahres geht eindeutig auf eine
andere Rechnung, aber auch das ist
natürlich legal. Ich halte es für verfehlt,
hier einen absolut bösen Willen zu
unterstellen. Ich habe auch den Ausdruck
"Dodeln" überhört, GR Mag. Fritz, diesen
Ausdruck möchte ich für keinen unserer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwendet
wissen.
Ich kann versichern, dass ich dieser Sache
nachgehen werde.
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
24.

KA 20/2005
Bericht über die Prüfung der
Vorschreibung und Einhebung
der Marktgebühren

GR Dr. Lamprechter: Ergänzend möchte
ich nur anmerken, dass das betroffene
Amt sämtlichen Anregungen nachgekommen ist. Eine Anregung kann sicher nicht
aufgegriffen werden, und das ist die
Änderung des Baurechtsvertrages aus
1959 mit der damit verbundenen Marktgebührenpauschale von € 363,--. Da wird
GR-Sitzung 15.12.2005

man sich beim Geschäftsführer der
Markthalle die Zähne ausbeißen beim
Versuch, eine bessere Vergütung für die
Stadt Innsbruck zu erlangen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Man
wird sich an die Eigentümer wenden
müssen, und nicht an die Geschäftsführung.
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bau- und Projekt-Ausschusses vom
7.11.2005 und 1.12.2005:
25.

III 6410/2005
Entwurf des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. WI – B3/6,
Wilten, Bereich Landeskrankenhaus und Universitätskliniken
Innsbruck – Frauen- und Kopfklinik (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI – B3, Zeichn.
Nr. 3590), gemäß § 56 Abs. 2
TROG

GR Ing. Krulis: Der Bau- und ProjektAusschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig bei Stimmenthaltung von StR
Dr. Patek,
die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI – B3/6,
Wilten, Bereich Landeskrankenhaus und
Universitätskliniken Innsbruck – Frauenund Kopfklinik (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI – B3, Zeichn.
Nr. 3590), gemäß § 56 Abs. 2 TROG zu
beschließen.
Gleichzeitig wird gem § 68 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.