Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 10-Juli.pdf

- S.17

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22.

III 9479/2010
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HA - B15,
Höttinger Au, Bereich zwischen
Höttinger Au, Layrstraße,
Fischnalerstraße und Bachlechnerstraße (als Änderung der Bebauungspläne Nr. 83/bi,
Zeichn. Nr. 3350 und Nr. 83/bh,
Zeichn. Nr. 3541), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
6.7.2010:
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HA - B15,
Höttinger Au, Bereich zwischen Höttinger
Au, Layrstraße, Fischnalerstraße und
Bachlechnerstraße (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. 83/bi, Zeichn.
Nr. 3350 und Nr. 83/bh, Zeichn. Nr. 3541),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006, wird
beschlossen.
23.

III 9481/2010
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B15/1,
Höttinger Au, Bereich zwischen
Höttinger Au, Layrstraße,
Fischnalerstraße und Bachlechnerstraße (als Änderung der Bebauungspläne Nr. 83/bi,
Zeichn. Nr. 3350 und Nr. 83/bh,
Zeichn. Nr. 3541), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
6.7.2010:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B15/1,
Höttinger Au, Bereich zwischen Höttinger
Au, Layrstraße, Fischnalerstraße und
Bachlechnerstraße (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. 83/bi, Zeichn.
Nr. 3350 und Nr. 83/bh, Zeichn. Nr. 3541),
GR-Sitzung 15.7.2010

gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, wird
beschlossen.
24.

III 9482/2010
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. OD - B4/2,
Olympisches Dorf, Bereich zwischen Bettelwurfstraße, Col-diLana Straße, Pontlatzerstraße
und Pasubiostraße, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
6.7.2010:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. OD - B4/2,
Olympisches Dorf, Bereich zwischen
Bettelwurfstraße, Col-di-Lana Straße,
Pontlatzerstraße und Pasubiostraße,
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 65 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erstellung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
25.

III 16332/2007
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. IN - B20,
Innsbruck - Innenstadt, östlicher
Bereich Brunecker Straße, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006
(3. Entwurf)

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist zum zweiten Entwurf eine
Stellungnahme eingegangen, die zu einem
späteren Zeitpunkt noch ergänzt wurde.
Die Stellungnahme bezieht sich auf
Festlegungen im Allgemeinen und im
Ergänzenden Bebauungsplan und wurde
im Bereich der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,