Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 10-Juli.pdf

- S.18

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- 491 -

ausführlich behandelt. Sie liegt dem Akt im
Original bzw. in Kopie bei.

Ergänzender Bebauungsplanentwurf
vorgelegt.

Da seitens der PEMA das ursprüngliche
Projekt nicht mehr weiter verfolgt wird und
zwischenzeitlich im Wege eines Wettbewerbes ein neues Projekt entwickelt
wurde, wird der zweite Allgemeine
Bebauungsplanentwurf nicht weiter
verfolgt, sondern auf Basis der aktuellen
Projekte der gegenständliche dritte
Allgemeine Bebauungsplanentwurf
vorgelegt.

Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig,

Dabei wurden die Schnittstellen zum
Projekt für den Ausbau der Straßen und
des Kreuzungsbereiches im Hinblick auf
die Integration der Regional- bzw.
Straßenbahn entsprechend der mittlerweile konkretisierten Pläne übernommen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
6.7.2010:
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. IN - B20,
Innsbruck - Innenstadt, östlicher Bereich
Brunecker Straße, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006 (3. Entwurf), wird beschlossen.
26.

III 9075/2009
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B20/1,
Innsbruck - Innenstadt, östlicher
Bereich Brunecker Straße, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006
(2. Entwurf)

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zum ersten Entwurf zwei
Stellungnahmen eingegangen. Die
Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, ausführlich
behandelt. Sie liegen dem Akt im Original
bzw. in Kopie bei.
Da seitens der PEMA das ursprünglich
dem ersten Entwurf zugrunde liegende
Projekt nicht mehr weiter verfolgt wird und
zwischenzeitlich im Wege eines Wettbewerbes ein neues Projekt entwickelt
wurde, wird ein zweiter gänzlich neuer
GR-Sitzung 15.7.2010

die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B20/1,
Innsbruck - Innenstadt, östlicher Bereich
Brunecker Straße, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006 (2. Entwurf), zu beschließen.
GR Haager: Ich war an sich immer gegen
dieses Hochhaus-Projekt. Diese Meinung
habe ich nicht alleine vertreten, sondern
es hatten mit diesem Projekt viele keine
Freude. Wir haben eine Hochhausstudie,
die jetzt nicht zum Tragen kommt.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es ist ein
hohes Haus.)
Ja, so kann man es wie die verlängerte
Straßenbahn, die immer noch eine
Straßenbahn und keine Regionalbahn ist,
auch nennen. Wenn ich mir das HiltonHotel und das Gerichtsgebäude ansehe,
empfinden das die InnsbruckerInnen
immer noch als Bausünde.
Deshalb war auch die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, ursprünglich gegen dieses
Projekt. Ich möchte für die nächste
Bausünde nicht meine Hand erheben. Auf
dem Tivoli-Areal wird ebenfalls wieder ein
"hohes Haus" errichtet. Ich habe festgestellt, dass es in Innsbruck das Schlimmste ist, wenn man aus Fehlern lernt,
sondern immer wieder mit "Hurra" den
nächsten Fehler begeht. Wenn wir noch
ein paar solche Häuser errichten, könnten
wir oben eine Plattform - ähnlich einer
Bohrplattform - mit Parkplätzen machen.
Das wäre ein Alleinstellungsmerkmal.
Dieses Projekt ist ein Schaden für das
Stadtbild und deshalb stimme ich hier
dagegen.
GR Mag. Fritz: Es geht in dieser Frage
nicht um semantische Spielereien
zwischen einem hohen Haus und einem
Hochhaus. Für mich ist es nie um diese
Frage gegangen, sondern um ganz etwas
anderes.
Ursprünglich ist ein Projekt vorgelegen,
das man ohne Wettbewerb bzw. ohne
alles, sozusagen einen schönen gestalterischen Einfall, hinter dem aber zu wenig
städtebauliche Überlegungen gestanden