Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 10-Juli.pdf
- S.23
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Davon beziehen sich 15 Stellungnahmen
auch auf den Allgemeinen Bebauungsplan
Nr. HÖ - B7. Eine Stellungnahme wurde
fristgerecht und eine verspätet ergänzt.
Alle Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bzw. in Kopie bei.
ße, Fischnalerstraße und Bachlechnerstraße, gemäß § 69 Abs. 1
TROG 2006, wird beschlossen.
36.
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B2/15, Innsbruck
- Innenstadt, Bereich Meraner
Straße 3 (als Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN - B2/12, Zeichn. Nr. 3983,
(2. Entwurf), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006
Die Stellungnahmen beziehen sich
inhaltlich ausschließlich auf den Ergänzenden Bebauungsplan und sollten in
diesem Zusammenhang noch beraten
werden. Auswirkungen auf den Allgemeinen Bebauungsplan ergeben sich jedoch
nicht.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
6.7.2010:
Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. HÖ - B7, Hötting, Bereich des gewidmeten Baulandes zwischen Speckweg,
Sonnenstraße, Rosengartenstraße,
Botanikerstraße, Oppolzerstraße, FrauHitt-Straße, südlich Schneeburggasse,
Brandjochstraße, Sternwartestraße und
Klausener Straße, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der geforderte Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
15.7.2010:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. IN - B2/15, Innsbruck - Innenstadt,
Bereich Meraner Straße 3 (als Änderung
des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN - B2/12, Zeichn. Nr. 3983,
(2. Entwurf), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
37.
35.
III 9486/2010
Erlassung einer Bausperre im
Bereich des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HA - B15/1, Höttinger Au, Bereich zwischen Höttinger Au,
Layrstraße, Fischnalerstraße
und Bachlechnerstraße, gemäß
§ 69 Abs. 1 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
III 6450/2010
III 9485/2010
Erlassung einer Bausperre im
Bereich Höttinger Au, Tiergartenstraße Nr. 100 und Nr. 102,
Gpn. 1794/2 und 1794/1, sowie
Teilfläche der Gp. 1799, alle
KG Hötting, gemäß § 69 Abs. 2
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig
(bei Stimmenthaltung von GR Abenthum
wegen Befangenheit):
Antrag des Bauausschusses vom
6.7.2010:
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung von GR Abenthum wegen Befangenheit):
Die Erlassung einer Bausperre im Bereich
des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B15/1, Höttinger Au,
Bereich zwischen Höttinger Au, Layrstra-
Die Erlassung einer Bausperre im
Bereich Höttinger Au, Tiergartenstraße
Nr. 100 und Nr. 102, Gpn. 1794/2 und
1794/1, sowie Teilfläche der Gp. 1799, alle
GR-Sitzung 15.7.2010