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Jahr: 2010

/ Ausgabe: 10-Juli.pdf

- S.26

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- 499 -

Behörde, abschriftlich häufig auch an
mich.

Pflegeheimes Lohbach als besonders
absurd, scheint doch die Stauberzeugung durch die zu- und abfahrenden
LKW für die Menschen in diesem
Heim als Zumutung.

Auch Sie Frau Bürgermeisterin haben sich
nach einem Besuch in Hötting - West bei
mir nach der Deponie erkundigt.

Gab/gibt es jetzt nach Fertigstellung
und Besiedelung des Wohn- und
Pflegeheimes am Lohbach zusätzliche Auflagen, um die Belästigung der
BewohnerInnen und MitarbeiterInnen
des Heimes möglichst hintan zu halten? Wenn ja, welche?

Da die Anfragestellerin gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) keine Parteistellung
hat, bleibt ihr nur das Ersuchen an die
Frau Bürgermeisterin, folgende dringende
Anfrage zu beantworten:
1.

Welche Abweichungen vom Bescheid
und seinen Nebenbestimmungen
bzw. von der landschaftspflegerischen Begleitplanung als Bestandteil
des Bescheides wurden von der Behörde seit Inbetriebnahme der Deponie festgestellt?

2.

Wie oft, wann und in welcher Form
hat die Behörde jeweils auf Einhaltung welcher Auflagen gedrängt?

3.

Wie wurde darauf seitens des
Deponiebetreibers reagiert?

4.

5.

6.

Wie ist der aktuelle Stand betreffend
Auflagen, Überwachung der Einhaltung dieser allfälligen Fristen sowie
Konsequenzen aus der Nichteinhaltung?
Im Bescheid vom 5.11.2008 werden
auch umfangreiche naturschutzrechtliche Auflagen erteilt, welche sich ihrerseits auf einzelne Punkte des landschaftspflegerischen Begleitplanes
bzw. der Nebenbestimmungen orientieren. Dabei wird vor allem großes
Augenmerk auf Abstimmung des zeitlichen Ablaufes der Deponie auf die
Aktivitäten einzelner Tiergruppen vor
allem der einzigartigen Amphibienpopulation in dem Gebiet gelegt. Wie
wird gewährleistet, dass diese Auflagen, vor allem der detaillierte Phasenplan künftig genau eingehalten
wird?
Unabhängig von der Frage des
bescheidkonformen Betriebes besagter Bodenaushubdeponie, erweist
sich ihre nachträgliche Genehmigung
an diesem Standort nicht nur aus naturschutzrechtlichen Überlegungen
heraus, sondern gerade auch nach
der Fertigstellung des Wohn- und

GR-Sitzung 15.7.2010

Mag. Fritz, Hof, Dr.in Krammer-Stark und
Mag.a Schwarzl, alle e. h.
38.3

I-OEF 143/2010
Stadtmagistrat Innsbruck, Mag.Abt. II, Familie, Bildung und Gesellschaft - Bezirksschulangelegenheiten, Besetzung (Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage der Innsbrucker
Grünen:
Die Besetzung des Referenten für Bezirksschulangelegenheiten ist jüngst
erfolgt. Dazu bitten wir die Frau Bürgermeisterin folgende Fragen zu beantworten:
1.

Wo/wie wurde die Stelle ausgeschrieben?

2.

Wie viele Personen haben sich
beworben?

2.1 Interne Bewerbungen
2.2 Externe Bewerbungen
3.

Mit welcher Dotierung (Gehaltsklasse/Verwendungsgruppe) wurde die
Stelle ausgeschrieben?

4.

Mit welcher Dotierung (Gehaltsklasse/Verwendungsgruppe) wurde die
Stelle besetzt?

Mag. Fritz, Hof, Dr.in Krammer-Stark und
Mag.a Schwarzl, alle e. h.