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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_05_11_2015.pdf

- S.4

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14.

MagIbk/12669/SP-BB-HW/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HW - B12, Hötting West, Bereich Kranebitter Allee 30 und
Speckweg 1a (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 100/r),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
22.10.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HW - B12, Hötting West,
Bereich Kranebitter Allee 30 und Speckweg 1a (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 100/r), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird beschlossen.
15.

MagIbk/11921/SP-FW-AL/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F49, Arzl, Bereich
Schlöglgasse 1, 3, 5, 5a, AloisSchrott-Straße 51 und 51a sowie
Teilfläche der Gp. 316, KG Arzl
(als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. AL - F1, Nr. AL F14 und Nr. AL - F36), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
22.10.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F49, Arzl, Bereich Schlöglgasse 1, 3, 5 und 5a, AloisSchrott-Straße 51 und 51a sowie Teilfläche der Gp. 316, KG Arzl (als Änderung
der Flächenwidmungspläne Nr. AL - F1,
Nr. AL - F14 und Nr. AL - F36), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
GR-Sitzung 05.11.2015

hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen außer Kraft.
16.

MagIbk/9778/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. WI - B22,
Wilten, Bereich Zollerstraße 6
und Egger-Lienz-Straße 50 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 85/ai), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.10.2015:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. WI - B22, Wilten, Bereich
Zollerstraße 6 und Egger-Lienz-Straße 50
(als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 85/ai), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.