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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_05_11_2015.pdf

- S.26

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Vergleich
Mietverträge

Nach Durchsicht der beiden vorgenannten Mietverträge, deren Zweck
die ausschließliche Nutzung jeweils einer Hälfte einer Kfz-Doppelgarage ist, bemerkte die Kontrollabteilung einige Auffälligkeiten:
a) Mietzins
Das Bestandobjekt ist eine Doppelgarage mit einer Autoabstellfläche von je 30 m² und 25 m². Der Mietzins des ersten bzw. zweiten
Bestandverhältnisses beträgt wertgesichert netto € 13,33 bzw. netto € 10,00 jährlich je m². Das entspricht einer Abweichung von rd.
33,33 %. Zur Berechnung der Wertsicherung diente der von der
Statistik Austria verlautbarte VPI 2010 bzw. VPI 2005.
b) Vertragskosten
Der Bestandnehmer der Teilfläche I hatte eine dem StS-Beschluss
2010 entsprechende einmalige Verwaltungsaufwandspauschale
von netto € 300,00 zu bezahlen. Der Mieter der Teilfläche II hatte
für die Vertragserrichtung hingegen nur einen vertraglich festgesetzten Betrag von netto € 200,00 zu begleichen.
c) Haftung / Instandhaltung
Beim Bestandvertrag betreffend die Teilfläche II wurde im Gegensatz zum Mietvertrag für die Teilfläche I ein zusätzlicher Passus
hinsichtlich einer allfälligen Bodenverunreinigung aufgenommen.
8 Baurechte
8.1 Grundstück Nr. 976/2 (Matthias-Schmid-Straße 1)

Baurechtsverhältnis

Die Stadtgemeinde Innsbruck hat mit Baurechtsvertrag vom
26.09.1977 einem Tischlereiunternehmen am Grundstück Nr. 976/2,
KG Innsbruck, mit einer damaligen katastralen Fläche von 1.430 m²
samt der darauf befindlichen Baulichkeit ein Baurecht eingeräumt. Das
Baurechtsverhältnis begann mit 01.07.1977 und wurde auf die Dauer
von 50 Jahren bestellt, es endet sohin mit 30.06.2027.

Baurechtszins

Für die Baurechtsliegenschaft wurde ein jährlicher Baurechtszins von
€ 4.142,35 vertraglich vereinbart, wertgesichert nach dem VPI 1976.

Nachtragsvereinbarung

Im Jahr 1980 wurde zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und der
Bauberechtigten eine Nachtragsvereinbarung abgeschlossen, welche
die Aufnahme einer Zusatzfläche im Ausmaß von 96 m² in das bestehende Baurechtsverhältnis vorsah. Für diese Zuschreibungsfläche
wurde die Einhebung eines weiteren wertgesicherten Baurechtszinses
von jährlich € 306,97 beschlossen.

Verwaltungskostenbeitrag

Des Weiteren wurde dem Baurechtsberechtigen ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von brutto € 3,00 quartalsmäßig in Rechnung gestellt. Gleichfalls sei erwähnt, dass lt. StS-Beschluss seit dem Jahr
2010 nur eine Verrechnung eines monatlichen bzw. jährlichen Verwaltungskostenbeitrages vorgesehen ist.
8.2 Grundstücke Nrn. 1037/2 und 1037/3 (Andechsstraße 67)

Mit Baurechtsvertrag vom 16.10.1970 wurde einem Innsbrucker Reifenhändler an der Liegenschaft in EZ 816, KG Pradl ein Baurecht eingeräumt, dessen alleiniger Zweck die Verlegung seines Betriebes vom
damaligen Standort in der Reichenau 1a sowie die Errichtung einer
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Baurechtsverhältnis

Zl. KA-02044/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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