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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_05_11_2015.pdf

- S.29

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Vertragsentgelt

Als Entschädigung für die bittleihweise Grundstücksüberlassung wäre
dem StS-Beschluss vom 24.10.2010 zufolge ein symbolischer Anerkennungszins von € 1,00 zzgl. eines jährlichen Verwaltungskostenbeitrages von € 35,00 vorzuschreiben gewesen. Recherchen der Kontrollabteilung sowie Rücksprachen mit der IISG haben ergeben, dass
bisher keines der soeben angesprochenen Entgelte vorgeschrieben
worden ist. Die Kontrollabteilung bemängelte in diesem Zusammenhang daher die unterlassene Rechnungslegung.
9.4 Grundstück Nr. 1598/3 (Einkaufszentrum West)

Bittleihe

Die Stadt Innsbruck überlässt mit Vereinbarung vom 06.05.2011 einer
Immobilienerrichtungsfirma eine Teilfläche des städtischen Grundstückes Nr. 1598/3, KG Hötting, im Ausmaß von rd. 19,50 m² zur Errichtung eines Fahrradabstellplatzes im Bereich eines Einkaufszentrums
im Westen von Innsbruck. Die Grundüberlassung erfolgte gegen jederzeit möglichen Widerruf.

Vertragsentgelt

In diesem Vertragswerk wurde für die bittleihweise Gestattung ein jährlicher Anerkennungszins in Höhe von € 1,00 sowie ein Verwaltungskostenbeitrag von € 36,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbart. Zusätzlich wurde zur Abdeckung des Verwaltungsaufwandes die
Bezahlung eines einmaligen Pauschalbetrages in Höhe von € 36,00
zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer vertraglich festgelegt.
Die Kontrollabteilung stellte hierzu jedoch fest, dass der Stadt Innsbruck seit Vertragsbeginn 06.05.2011 keine diesbezüglichen Einnahmen zugeflossen sind. Die Kontrollabteilung monierte abermals – auf
Grund der fehlenden Rechnungslegung der IISG – den Entfall städtischer Einnahmen.
Dazu teilte das Referat Liegenschaftsangelegenheiten in ihrer Stellungnahme mit, dass bereits mit der IISG/Buchhaltung zur entsprechenden Klärung bzw. Vorschreibung Kontakt aufgenommen worden
sei.
10 Resümee

Maßnahmenkatalog

Zusammenfassend hat die Kontrollabteilung bemerkt, dass im Rahmen
der Nachprüfung sowie der kontemporär untersuchten Bereiche abermals eine Reihe von Unzulänglichkeiten und Schwachstellen zu Tage
getreten sind.
Dazu teilte das Referat Liegenschaftsangelegenheiten mit, dass die
geprüfte Dienststelle ihr Augenmerk auf die aufgezeigten Unzulänglichkeiten und Schwachstellen legen werde.
Die Kontrollabteilung erachtete folgende Maßnahmen als wesentlich:

Wertsicherung

1)

Vertragliche Präzisierung von Wertsicherungsmodalitäten sowie
regelmäßige bzw. jährliche Wertsicherung von Bestandzinsen.

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Zl. KA-02044/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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