Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_05_11_2015.pdf
- S.30
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Grundsteuer
2)
Weiterverrechnung der von der Stadt Innsbruck für ein zur Nutzung an Dritte überlassenes städtisches Privatgrundstück zu bezahlenden Grundsteuer oder Überwälzung der Grundsteuer in
Form einer Pauschale, falls die Grundsteuer für die zu vermietende Liegenschaft aus einer Grundsteuersammelvorschreibung
nicht herausgerechnet werden kann.
Laut Stellungnahme werde die Frage der Grundsteuerentrichtung
zwecks entsprechender Weiterverrechnung insbesondere im
Rahmen jeder Nutzungsüberlassung aufgrund eines Bestandvertrages mit der MA IV – Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, Amt für Gemeindeabgaben zu klären sein.
Grundsteuerpauschale
3)
Abklärung der künftigen Vorgehensweise im Hinblick auf eine weitere Vorschreibung der Grundsteuerpauschale.
Verwaltungsaufwandspauschale
4)
Einheitliche Vorschreibung und Verrechnung der Verwaltungsaufwandspauschale für die Vertragserrichtung im Sinne des vom
Stadtsenat diesbezüglich beschlossenen Entgeltkataloges.
Zudem hat die Kontrollabteilung angeregt, Überlegungen dahingehend anzustellen, künftig einen Unkostenbeitrag für die Errichtung eines landwirtschaftlichen Bestandvertrages zur Abdeckung
der hierfür anfallenden Sach- und Personalkosten einzuheben.
Verwaltungskostenbeitrag
5)
Einheitliche Vorschreibung und Verrechnung des Verwaltungskostenbeitrages in der vom StS im Jahr 2010 beschlossenen Höhe.
Vertragsgestaltung
6)
Anregung einer weitgehenden Standardisierung möglichst vieler
Vertragspunkte bei allen Vertragsarten. Umwandlung von Prekarien in wirtschaftlich lukrative Rechtsverhältnisse gemäß dem
Produktziel des Referates Liegenschaftsangelegenheiten.
Vertragsgebühr
7)
Festlegung einer einheitlichen Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Selbstberechnung der Gebührenpflicht für Rechtsgeschäfte (Miet-, Pacht- sowie sonstige Bestandverträge).
Mietzinsgestaltung
8)
Bestimmung des Mietzinses durch das Referat Liegenschaftsangelegenheiten und nicht (wie mehrfach erfolgt) auf Basis von Indexberechnungen der IISG.
Hierzu gab die Leiterin des Referates Liegenschaftsangelegenheiten bekannt, dass das in Rede stehende Referat künftig die Entgeltbestimmung nach Rücksprache mit der MA IV, Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft (für neue Bestandverträge) bzw.
Indexanpassung gemäß dem von der Statistik Austria zur Verfügung gestellten Indexrechner (für Vertragsverlängerungen) vornehmen werde.
Aufgabenverteilung
9)
Zusammenführung sämtlicher Tätigkeiten betreffend die Verwaltung städtischer Privatgrundstücke in dem dafür eigens eingerichteten Referat Liegenschaftsangelegenheiten.
Rechnungskontrolle
10) Regelmäßige, stichprobenartige Prüfung der von der IISG als
Hausverwalter zu erfüllenden Aufgaben (Wertanpassung von Entgelten, Vorschreibung der Verwaltungsaufwandspauschale etc.).
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Zl. KA-02044/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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