Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_05_11_2015.pdf
- S.36
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Gesamter Text dieser Seite:
o Information über Größe der Flächen, Anlageninventar, stadt- und
amtsinterne Zuständigkeit, vertragliche Vereinbarungen etc.
o Abfragen/Statistiken/Berichte
Dokumentation/Steuerung der Betreuung
o Ermittlung des notwendigen Pflegeaufwandes pro Anlage als Entscheidungshilfe für Personalbedarf und -einsatz sowie Pflegekostenprognosen
o Soll-Ist-Vergleich d. Pflegeaufwandes / Pflegekosten pro Anlage
o Leistungsverrechnung mit Stunden- und Materialerfassung vor Ort
(Direkterfassung der Arbeitsdauer, Überstunden, Schmutz- und
Gefahrenzulagen pro Mitarbeiter, von an Dritte weiterverrechenbarer Kosten etc.)
Baumkataster
Im Baumkataster – einem digitalen Managementsystem mit Anbindung
an das web-basierende geografische Informationssystem – erfolgt die
systematische Dokumentation des physiologischen Zustandes jedes
Baumes sowie der durchgeführten Maßnahmen am Baum und Baumumfeld. Er bildet ein Verzeichnis, in dem Bäume und Baumbestände
dokumentiert, lagemäßig eindeutig zugeordnet und verwaltet werden
und ermöglicht die nachweisliche Überwachung der Verkehrssicherheit
und Baumgesundheit sowie im Schadensfall – einerseits durch herabfallende Teile des Baumes (Stichwort „Verkehrssicherungspflicht – Haftung des Besitzers bzw. Baumeigentümers im Schadensfall gemäß
Rechtsprechung in Anlehnung an § 1319 ABGB), andererseits bei Beschädigung des Baumes durch Dritte – eine entsprechende Beweisführung.
5 Personalgestion
Personelle Ist-Situation
Die Agenden der prüfungsrelevanten Referate wurden zum Prüfungszeitpunkt von insgesamt 82,25 Mitarbeitern (lt. Dienstpostenverteilungsplan) bewerkstelligt. 5,5 davon befanden sich in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis. Die restlichen 76,75 Bediensteten standen in einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis.
Entlohnung
Die Entlohnung der Belegschaft erfolgte im Rahmen der allgemein für
die Bediensteten des Stadtmagistrates geltenden Gehaltstafeln. Die
Vergütung der mit den tätigkeitsverbundenen besonderen Erfordernissen geschah mit Hilfe von Zulagen und Nebengebühren.
Saisonarbeiter
Neben den jahresdurchgängig Beschäftigten waren auch Mitarbeiter im
Rahmen von Saisonarbeitsverträgen mit überwiegend 40 Wochenstunden für gärtnerische Hilfsarbeiten eingesetzt.
Die Entlohnung orientiert sich am jeweiligen Bezugsansatz für Hof- und
Feldarbeiter lt. Anlage I Punkt C des Kollektivvertrages für die Landarbeiter Tirols. Zum Stichtag 15.04.2015 waren 40 Saisonarbeiter im Amt
für Grünanlagen beschäftigt. Eine detailliertere Abstimmung der Kontrollabteilung mit dem Amtsvorstand ergab, dass ein Saisonarbeiter mit
einem Beschäftigungsausmaß von 50 % dem Referat Friedhof zuge-
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Zl. KA-07578/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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