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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_05_11_2015.pdf

- S.44

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Bemessung und
Vorschreibung von
Abstattungsbeträgen

Die Einführung der Richtlinien zum Baumschutz mit Kostenansätzen für
die Wiederherstellung bzw. für den Ersatz von Grünflächen und Bäumen bietet eine Grundlage für die Berechnung von Abstattungsbeträgen, wie sie bspw. in Form von pauschalen Entschädigungszahlungen
für Pflanzenverlust auch bereits vor dem 01.01.2014 eingehoben wurden.

Verbuchung im
städtischen Haushalt

Das Amt für Grünanlagen vereinnahmt auf mehreren Posten des städtischen Haushalts Zahlungen in Form von Schadenersätzen oder Abstattungsbeträgen:
 2/612000+810100 Gemeindestraßen
Leistungserlöse - Grün
 2/612000+829000 Gemeindestraßen
Sonst. Einnahmen
 2/612000+829100 Gemeindestraßen
Sonst. Einnahmen - Schadenersätze
 2/815000+829000 Park- und Gartenanlagen, Spielplätze
Sonst. Einnahmen
 2/815000+829100 Park- und Gartenanlagen, Spielplätze
Sonst. Einnahmen - Schadenersätze
Zur Verbuchung von Abstattungszahlungen im Bereich von Verkehrsgrün wurde gegen Ende des Haushaltsjahres 2014 die Post 810100
Leistungserlöse – Grün im Ansatz 612000 Gemeindestraßen eingerichtet. Sämtliche Schadenersatzzahlungen betreffend Grünflächen im
Straßenraum erfolgen auf die Voranschlagspost 2/612000+829100
Gemeindestraßen – Sonstige Einnahmen – Schadenersätze. Ebenfalls
hier verbucht wurden bis zur Einführung der Post Leistungserlöse –
Grün sämtliche Abstattungszahlungen. Im Bereich der Park- und Grünflächen sowie Spielplätze werden sämtliche Abstattungen und ggf. andere Erlöse auf der Post 829000 Sonstige Einnahmen verbucht. Für
Schadenersatzzahlungen besteht eine eigene Post.
Im Vergleich zum Ansatz 612000 Gemeindestraßen besteht für 815000
Park- und Gartenanlagen, Spielplätze keine eigene Post Leistungserlöse zur Verbuchung von Abstattungszahlungen. Für den Ansatz Gemeindestraßen waren in den vergangenen Jahren wiederum keine
Verbuchungen unter Sonstigen Einnahmen zu verzeichnen.

Empfehlung zur
Vereinheitlichung der
Voranschlagsposten

Die Kontrollabteilung empfahl, für die Zukunft eine einheitliche Verbuchung von Abstattungszahlungen über die Post 829 durchzuführen. Im
Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte das Amt für Grünanlagen mit,
eine entsprechende Anpassung der Voranschlagsposten in Absprache
mit dem Referat Budgetabwicklung der MA III durchzuführen.

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Zl. KA-07578/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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