Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 02-Feber.pdf
- S.74
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welche Leistung erbracht wird. Auch die Kontrollabteilung könnte in die
fachliche Beurteilung miteingebunden werden.
Bei der Kontrollabteilung denke ich mir, dass man sich hinsichtlich des Leiters der Kontrollabteilung überhaupt etwas anderes überlegen müsste. Warum bindet man nicht den Kontrollausschuss mit ein? Es
sitzen im Kontrollausschuss zu Recht keine Mitglieder Stadtsenates, weil
der Stadtsenat auch ein zu prüfendes Organ ist. Warum bindet man daher
nicht den Kontrollausschuss oder die Obfrau, den Obmann oder deren
Stellvertretung mit ein? Das sind alles Fragen, auf die überhaupt nicht eingegangen wurde. Es ist einfach diese hierarchische Durchbeurteilung beibehalten worden.
Ich glaube, wenn man so schöne Worte wie "wir wollen Leistung ernst nehmen" und "kollegiale Führung" usw. ausspricht, dann soll
man diese auch mit Inhalt füllen. Ich sehe das bei der Neuregelung der Leiterzulagenverordnung nicht bei den Beträgen oder bei dem System, das
man das leistungsabhängig macht, sondern wie man zu dieser Feststellung
und Beurteilung der Leistung kommt. Es besteht hier auch die Gefahr, dass
für Willkür die Tür offen steht.
Deshalb und weil dies auch nicht dem Gemeinderat vorgelegt
wird, haben wir diese Neuregelung der Leiterzulagenverordnung im Stadtsenat abgelehnt und werden das heute auch im Gemeinderat tun.
StR Dr. Pokorny-Reitter: Es ist unbestritten, dass diese Leiterzulagenverordnung für sehr viele Bedienstete im Stadtmagistrat Innsbruck
eine Verbesserung bringt. Ich würde sagen, dass das für die wesentliche
Mehrzahl von Amtsvorständen, Abteilungsleitern bzw. dann auch für die
weiteren hierarchischen Stufen so ist.
Es ist unbestritten, dass es das gibt und dass das einfach eine
finanzielle Besserstellung ist. Das ist auch etwas, was uns in diesem Zusammenhang sehr gut gefällt. Ich stehe auch nicht an, zu sagen, dass es uns
auch sehr gut gefällt, dass mit den städtischen Bediensteten Leistungsvereinbarungen auf einer kollegialen Ebene getroffen werden. Es wird zu Beginn eines Jahres fixiert, dass in diesem Jahr, in diesem oder jenem Amt
bzw. Magistratsabteilung dies oder jenes passieren soll. Am Ende des Jahres wird dann geprüft, was tatsächlich umgesetzt oder was nicht umgesetzt
GR-Sitzung 27.2.2003