Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_05_11_2015.pdf
- S.47
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Kostenrechnungsdaten
des Jahres 2014
Die Werte der Kostenträger für 2014 stellten sich wie folgt dar:
Kostenträger
Betreuung der öffentlichen Grünanlagen
Kostenträgererfolg
inkl. Umlagekosten [€]
-3.128.098
Betreuung der Verkehrsgrünflächen
-830.848
Betreuung der Grünflächen bei KG und Horte
-151.606
Betreuung der Grünflächen bei Schulen
-186.229
Betreuung der Grünflächen, die
in der Verwaltung der IIG stehen
396.246
Produktion, An- u. Verkauf von Pflanzen u.
sonstigen Produkten
-35.163
Förderungsmaßnahmen
-24.189
Produktion und Verkauf von Hackschnitzel
-37.715
Produktion und Verkauf von Kompost
52.850
Planung und Errichtung von Grünanlagen
-283.454
Gutachten
-49.577
Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass folgende Kostenträger einen positiven Erfolg auswiesen:
Zuordnung von Personalkosten –
Empfehlung
Betreuung der Grünflächen, die in der Verwaltung der IIG stehen
Produktion und Verkauf von Kompost
Im Rahmen der Prüfung wurde auch die Zuordnung der Personalkosten auf die Kostenträger eingesehen. Die Verteilung der Personalkosten erfolgt auf Grundlage obiger, im Referat definierter Kostenträger
(bzw. Kostenstellen) und richtet sich nach der zeitlichen Beanspruchung der Bediensteten. Bei diesem Prüfschritt kam es zu folgenden
Beanstandungen seitens der Kontrollabteilung:
Die Durchsicht der Unterlagen zeigte, dass der Referatsleiter der
einzige Mitarbeiter der Dienststelle war, der bei der Kostenstelle
372000 RL Grünanlagen – Planung und Bau nicht berücksichtigt
wurde. Für sämtliche sonstigen Mitarbeiter des Referates war auf
dieser Kostenstelle ein prozentueller Anteil ihrer Arbeitszeit vorgesehen.
Ein Mitarbeiter des Referates war in der Funktionsmatrix lediglich
bei einer Fachaufgabe mit einer einzelnen Stunde disponiert. Bei
der kostenrechnerischen Aufteilung auf die vorhandenen Kostenstellen (inkl. Referatsleitung) wurde die Arbeitszeit jedoch detailliert
aufgeschlüsselt.
Im Dienstplan war ein Vertragsbediensteter zu 50 % Prozent dem
Referat Grünanlagen – Planung und Bau und zu 50 % dem Referat
Stadtgartendirektion zugeteilt. In der prozentuellen Festsetzung für
die Kostenrechnung scheint diese Person jedoch nur im Referat
Grünanlagen – Planung und Bau auf.
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Zl. KA-07578/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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