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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_05_11_2015.pdf

- S.47

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Kostenrechnungsdaten
des Jahres 2014

Die Werte der Kostenträger für 2014 stellten sich wie folgt dar:
Kostenträger
Betreuung der öffentlichen Grünanlagen

Kostenträgererfolg
inkl. Umlagekosten [€]
-3.128.098

Betreuung der Verkehrsgrünflächen

-830.848

Betreuung der Grünflächen bei KG und Horte

-151.606

Betreuung der Grünflächen bei Schulen

-186.229

Betreuung der Grünflächen, die
in der Verwaltung der IIG stehen

396.246

Produktion, An- u. Verkauf von Pflanzen u.
sonstigen Produkten

-35.163

Förderungsmaßnahmen

-24.189

Produktion und Verkauf von Hackschnitzel

-37.715

Produktion und Verkauf von Kompost

52.850

Planung und Errichtung von Grünanlagen

-283.454

Gutachten

-49.577

Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass folgende Kostenträger einen positiven Erfolg auswiesen:

Zuordnung von Personalkosten –
Empfehlung



Betreuung der Grünflächen, die in der Verwaltung der IIG stehen



Produktion und Verkauf von Kompost

Im Rahmen der Prüfung wurde auch die Zuordnung der Personalkosten auf die Kostenträger eingesehen. Die Verteilung der Personalkosten erfolgt auf Grundlage obiger, im Referat definierter Kostenträger
(bzw. Kostenstellen) und richtet sich nach der zeitlichen Beanspruchung der Bediensteten. Bei diesem Prüfschritt kam es zu folgenden
Beanstandungen seitens der Kontrollabteilung:


Die Durchsicht der Unterlagen zeigte, dass der Referatsleiter der
einzige Mitarbeiter der Dienststelle war, der bei der Kostenstelle
372000 RL Grünanlagen – Planung und Bau nicht berücksichtigt
wurde. Für sämtliche sonstigen Mitarbeiter des Referates war auf
dieser Kostenstelle ein prozentueller Anteil ihrer Arbeitszeit vorgesehen.



Ein Mitarbeiter des Referates war in der Funktionsmatrix lediglich
bei einer Fachaufgabe mit einer einzelnen Stunde disponiert. Bei
der kostenrechnerischen Aufteilung auf die vorhandenen Kostenstellen (inkl. Referatsleitung) wurde die Arbeitszeit jedoch detailliert
aufgeschlüsselt.



Im Dienstplan war ein Vertragsbediensteter zu 50 % Prozent dem
Referat Grünanlagen – Planung und Bau und zu 50 % dem Referat
Stadtgartendirektion zugeteilt. In der prozentuellen Festsetzung für
die Kostenrechnung scheint diese Person jedoch nur im Referat
Grünanlagen – Planung und Bau auf.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-07578/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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