Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_16_10_2014_gsw.pdf

- S.2

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-2-

2.

Die vorgenannten Käuferinnen bzw.
Käufer räumen der Stadt Innsbruck ob
ihren jeweiligen Miteigentumsanteilen
an der Liegenschaft EZ 702, Grundbuch 81112 Igls, wieder Vorkaufsrechte
für alle Veräußerungsarten (im Rang
nach dem Vorkaufsrecht für die Agrargemeinschaft Waldinteressentschaft
Igls) ein, die grundbücherlich sichergestellt werden.
Veräußerungen an Ehegattinnen bzw.
Ehegatten und leibliche Kinder lösen
den Vorkaufsfall nicht aus, sondern ist
das Vorkaufsrecht in diesen Fällen vom
neuen Liegenschaftseigentümer als
bücherliche Last zu übernehmen.

Vorstehende Beschlussfassung im Stadtsenat vom 13.08.2014 gemäß Notrechtsverfügung § 33 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) wird zur Kenntnis genommen.
6.

I-RA 63/2014
Stadt Innsbruck, Kündigung des
Pachtvertrages mit der Brau Union Österreich AG betreffend
Stadtcafe zum Zwecke der Realisierung des Hauses der Musik

Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und FPÖ,
6 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 13.08.2014:

Vorstehende Beschlussfassung vom
24.07.2014, im Stadtsenat am 13.08.2014,
gemäß Notrechtsverfügung § 33 Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) wird
zur Kenntnis genommen.

Zum Zwecke der Realisierung des Hauses
der Musik kündigt die Stadt Innsbruck den
Pachtvertrag vom 29.11.2001, abgeschlossen zwischen der Stadt Innsbruck und der
Brau Union Österreich AG zum 30.06.2015
auf.

5.

7.

I-RA 1077/2013
Stadt Innsbruck, Baurechtseinräumung zugunsten der CURAMarketing GmbH auf einer Teilfläche der Grundstücke 243, 244,
245, 247 und 248/1, alle vorgetragen in EZ 48, KG 81121 Mühlau
(Dr.-Franz-Werner-Straße), im Gesamtausmaß von ca. 4.600 m2,
Korrekturen im Baurechtsvertrag
(gemäß § 33 IStR)

In Ergänzung und Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 27.02.2014
nimmt die Stadt Innsbruck in dem mit der
CURA-Marketing GmbH für die Teilflächen
der Grundstücke 243, 244, 245, 247 und
248/1, KG Mühlau, im Gesamtausmaß von
ca. 4.600 m2 zu schließenden Baurechtsvertrag die Vereinbarungen gemäß Punkt 1. bis
5. dieses Vorlageberichtes auf.

I-RA 477/2014
Novellierung des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes (TFLG),
atypische Gemeindegutsagrargemeinschaft Amraser Hochwald,
Bestellung des/r Substanzverwalters/in und ersten Rechnungsprüfers/in

Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und FPÖ,
6 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 07.10.2014:
Die Stadt Innsbruck als substanzberechtigte
Gemeinde bestellt für die Agrargemeinschaft Amraser Hochwald gemäß § 36 b
Abs. 1 TFLG
-

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer zur Substanzverwalterin,

-

Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider zur
ersten Stellvertreterin der Substanzverwalterin,

-

Bgm.-Stellv. Kaufmann zum zweiten
Stellvertreter der Substanzverwalterin

und gemäß § 36 b Abs. 5 TFLG
GR-Sitzung 16.10.2014

GRin Dr.in Pokorny-Reitter zur ersten
Rechnungsprüferin.