Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.3
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8.
I-RA 16/2012
Sportmedizin- und Therapiezentrum Olympia-West, Baurechtsvertrag mit Austria Ski Team Handels- und BeteiligungsgesmbH
und SCA Immo GmbH
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 07.10.2014:
1.
Die Stadt Innsbruck zahlt der Republik
Österreich eine Nachzahlung in Höhe
von € 315.000,-- für die Lastenfreistellung der zur Bildung der Baurechtsliegenschaft benötigten Teilfläche aus
Grundstück 1788/1 KG Pradl.
2.
Die Zahlung erfolgt zum Zwecke des
Vorantreibens des Projektes Neubau
Sportklinik und unter der Voraussetzung, dass sich die BaurechtsnehmerInnen zur gänzlichen Refundierung
dieser Zahlung an die Stadt Innsbruck
verpflichten, wobei das vorliegende
Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes der Hölzl & Hubner Immobilien GmbH vom 03.07.2014 keine
Entscheidungsgrundlage darstellt.
fungsmaßnahmen bereits vor Beschlussfassung in der Tiroler Landesregierung zu.
Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) wird dazu nach
§ 33 Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) ermächtigt, bis zu
€ 53,84 Mio. vorzuschießen, wenn und solange die dafür vorgesehenen Landesmittel
nicht überwiesen wurden.
Der Stadtsenat beauftragt die Mag.-Abt. IV,
Allgemeine Finanzverwaltung und Beteiligungen, nach § 33 Abs. 1 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) für die
finanzielle Bedeckung dieser Mittel von
höchstens € 53,84 Mio. vorzusorgen, nötigenfalls durch Kommunaldarlehen. Dazu
wird ein Nachtragskredit von € 15 Mio. auf
Vp. 5/875000-775130 genehmigt.
Vorstehende Beschlussfassung im Stadtsenat am 13.08.2014 gemäß Notrechtsverfügung § 33 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) wird zur Kenntnis genommen.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die Einzelheiten der Rückzahlung
in Abstimmung mit der Mag.-Abt. IV,
Finanzverwaltung und Wirtschaft, mit
den BaurechtsnehmernInnen zu vereinbaren.
10.
4.
Für die Finanzierung der gegenständlichen Nachzahlung in Höhe von
€ 315.000,-- wird ein Nachtragskredit
auf Vp. 5/846000-001200 genehmigt.
5.
Die BaurechtsnehmerInnen haften der
Stadt Innsbruck gegenüber im Umfang
ihrer Anteile am Baurecht.
Der Nachtragskredit in Höhe von € 58.000,-auf Vp. 5/843000-775200, Baukostenzuschuss Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG), Umbrüggler Alm, Neubau, wird
genehmigt.
3.
9.
IV 6676/2014
Straßen- und Regionalbahnprojekt, Vorfinanzierung von Landesanteilen (gemäß § 33 IStR)
Der Stadtsenat stimmt nach § 33 Abs. 1
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) der Umsetzung der in den
Punkten A und B der weiterführenden Erklärung beschriebenen Bau- und BeschafGR-Sitzung 16.10.2014
IV 9342/2014
Umbrüggler Alm, Neuerrichtung,
Nachtragskredit
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und FPÖ,
6 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 01.10.2014: