Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.9
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28.
28.1
Subventionsantrag des Ausschusses für Sport und Gesundheit für den Bereich "Gesundheit"
30.
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HU - B2, Hungerburg, Bereich des gewidmeten Baugebietes und der Sonderflächen beidseitig der Höhenstraße, Gramartstraße und des Hungerburgweges
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. HU - B1 und Nr. HU - B1/1),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011
AEP Arbeitskreis Emanzipation
und Partnerschaft
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Sport und Gesundheit vom 01.07.2014:
Dem AEP Arbeitskreis Emanzipation und
Partnerschaft wird für das Projekt IBUS eine
Sondersubvention in Höhe von € 1.500,-genehmigt.
29.
III 10464/2014
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F46, Arzl, Teilflächen der Gpn. 812, 813 und 814,
alle KG Arzl (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. AL F36), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011
Beschluss (einstimmig):.
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.10.2014:
Der Entwurfes des Flächenwidmungsplanes
Nr. AL - F46, Arzl, Teilflächen der Gpn. 812,
813 und 814, alle KG Arzl (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F36),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
III 10465/2014
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.10.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HU - B2, Hungerburg, Bereich des gewidmeten Baugebietes und der Sonderflächen beidseitig der Höhenstraße, Gramartstraße und des Hungerburgweges (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HU - B1
und Nr. HU - B1/1), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011, wird beschlossen.
31.
III 10467/2014
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HU - F6, Hungerburg,
Bereich Höhenstraße Nr. 50d, Teilfläche der Gp. 3205/8, KG Hötting
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HU - F1), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2011
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.10.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HU - F6, Hungerburg,
Bereich Höhenstraße Nr. 50d, Teilfläche der
Gp. 3205/8, KG Hötting (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. HU - F1), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
GR-Sitzung 16.10.2014