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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_16_10_2014_gsw.pdf

- S.10

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- 10 -

der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

33.

Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR - B13, Pradl, Bereich zwischen Resselstraße, Pacherstraße, Dr.-Glatz-Straße und Burgenlandstraße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/gn, gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
32.

III 10468/2014
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. OD - B7, Olympisches Dorf,
Bereich Pontlatzer Straße Nr. 38
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. OD - B4 und Nr. OD - B4/1),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011,
Verträge, Modell

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.10.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. OD - B7, Olympisches Dorf, Bereich Pontlatzer Straße Nr. 38 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. OD - B4 und
Nr. OD - B4/1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG
2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person
oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

III 10469/2014

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.10.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. PR - B13, Pradl, Bereich zwischen Resselstraße, Pacherstraße, Dr.Glatz-Straße und Burgenlandstraße (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/gn,
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
34.

III 439/2014
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F21, Innsbruck Innenstadt, Bereich MariaTheresien-Straße Nrn. 12 bis 14
(als teilweise Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F2),
gemäß § 36 TROG 2011, 2. Entwurf, Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB)

Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung
von GRin Dr.in Pokorny-Reitter und
GRin Reisecker, 2 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.10.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F21, Innsbruck Innenstadt, Bereich Maria-Theresien-Straße
Nrn. 12 bis 14 (als teilweise Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F2), gemäß § 36 TROG 2011, 2. Entwurf, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Ent-

GR-Sitzung 16.10.2014