Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.32
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Aufgaben des Amtes für In den Aufgabenbereich des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe fällt
Kinder- und Jugendhilfe u.a. die Eignungsbeurteilung von Pflegewerbern, die (bescheidmäßige)
Vermittlung von Kindern in Pflegefamilien und in weiterer Folge die
sozialarbeiterische Begleitung der Pflegeverhältnisse in Form regelmäßiger Verlaufsgespräche im Rahmen der Pflegeaufsicht (mindestens einmal jährlich muss ein Besuch stattfinden und ein Bericht erstellt
werden). Bei Unterbringung in anderen Bezirken erfolgt dies in Kooperation mit dem örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfereferat. Zur
Qualitätssicherung im Pflegekinderwesen wurden für Pflegewerber im
Rahmen des Arbeitskreises „Pflegeeltern“ (einem Arbeitskreis der Kinder- und Jugendhilfebehörden) entsprechende Standards erarbeitet
und festgelegt.
Der Pflegelternbereich ist der einzige Bereich, in dem die Kinder- und
Jugendhilfe hoheitlich tätig ist und in Bescheidform entscheidet.
Nach positiver Eignungsbeurteilung werden die Pflegewerber durch
Teilnahme an Pflegeelternkursen, welche vom Land Tirol organisiert
und finanziert werden, auf ihre Aufgabe als Pflegeeltern vorbereitet.
Laut erhaltener Auskunft hatten zum Prüfungszeitpunkt (April 2014)
fünf Familien ihr Interesse für diese Aufgabe durch eine Antragstellung
bekundet, wofür für die Stadt allerdings nur zwei Schulungsplätze beim
Land zur Verfügung stehen würden. Da eine Fremdunterbringung bei
Pflegefamilien die kostengünstigste Art der vollen Erziehung darstellt,
erschiene aus der Sicht der Kontrollabteilung eine Verbesserung des
Schulungsplatzangebotes erstrebenswert.
Zusätzlich werden vom Amt für Kinder- und Jugendhilfe für Pflegeeltern durch das Land Tirol finanzierte Fortbildungen angeboten. Außerdem werden pro Monat zwei Pflegeelternrunden zur Supervision und
Intervision unter professioneller Anleitung offeriert.
Zum Prüfungszeitpunkt waren in 23 Innsbrucker Pflegefamilien
28 Pflegekinder untergebracht, wovon die Stadtgemeinde Innsbruck
aufgrund ihrer örtlichen Zuständigkeit für 21 Kinder die Pflegekosten zu
tragen hatte. Insgesamt wurden zu diesem Zeitpunkt 79 Innsbrucker
Minderjährige in Pflegefamilien betreut, davon befanden sich 10 Minderjährige in Verwandtenpflege. In Pflegefamilien außerhalb von Innsbruck waren 58 Minderjährige, davon 6 außerhalb von Tirol untergebracht.
Anspruch auf
Pflegeelterngeld
Zur Erleichterung der mit der Pflege verbundenen Lasten haben Pflegepersonen nach § 33 TKJHG einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeelterngeld gegenüber dem Land Tirol. Für die in Innsbruck untergebrachten Minderjährigen erfolgt die Zuerkennung des Pflegeelterngeldes mittels Bescheid der Stadt Innsbruck.
Darüber hinaus können im Falle eines Sonderbedarfes (bspw. Kosten
für Therapien, medizinisch-technische Hilfsmittel wie Brillen, Schulveranstaltungen wie Schilager, Projektwochen etc.) nach vorheriger Antragstellung zusätzliche Leistungen gewährt werden. Im Jahr 2013
mussten vom Amt für Kinder- und Jugendhilfe insgesamt 113 solcher
Anträge (2012: 131 Anträge) bearbeitet werden. Der in diesem Rahmen bewilligte Sonderbedarf belief sich auf rd. € 68,8 Tsd. (2012: rd.
€ 79,0 Tsd.).
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Zl. KA-02786/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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