Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_16_10_2014_gsw.pdf

- S.33

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 10-Kurzprotokoll_16_10_2014_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2014
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Unterbringung in statio- In stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit Rund-umnären Einrichtungen
die-Uhr-Betreuung (d.s. Landeseinrichtungen wie Landeskinderheim

Axams, Sozialpädagogisches Zentrum St. Martin in Schwaz oder private Einrichtungen wie Jugendland, Seraphisches Liebeswerk, SOS
Kinderdörfer u.a.m.) waren im Jahr 2013 insgesamt 228 Minderjährige
(2012: 220 Minderjährige) im Rahmen der vollen Erziehung untergebracht. Weitere 50 Minderjährige (2012: 49 Minderjährige) befanden
sich in Einrichtungen des betreuten Wohnens.
Die Unterbringung der Minderjährigen richtet sich grundsätzlich danach, welches Angebot für die bestehenden Schwierigkeiten am
zweckmäßigsten erscheint. Aus Kapazitätsgründen ist eine Unterbringung in der jeweils am besten geeigneten Einrichtung jedoch nicht immer möglich. Generell wird versucht, die Minderjährigen in erster Linie
in Tirol und möglichst wohnortnahe unterzubringen. Sofern hier aus
fachlicher Sicht keine geeigneten Plätze zur Verfügung stehen, werden
Minderjährige auch in anderen Bundesländern oder in das benachbarten Ausland hin vermittelt. Zum Prüfungszeitpunkt waren 11 Kinder
bzw. Jugendliche in Deutschland oder in Einrichtungen deutscher Trägervereine untergebracht. Die monatlichen Kosten hierfür beliefen sich
auf € 50,7 Tsd.

Entscheidungsfindung

Die Entscheidungsfindung, ob und welche Maßnahme im konkreten
Fall vorgeschlagen bzw. gewährt wird, erfolgt in enger Kooperation
zwischen Fall führendem Sprengelsozialarbeiter und Referatsleitung.
Bei Bedarf kann auch der psychologische Dienst beigezogen werden.
Bei Auslandsunterbringungen und Gefahr in Verzug Maßnahmen ist in
jedem Fall auch die Leiterin des Amtes zu informieren.
Darüber hinaus sind im Rahmen amtsintern festgelegter Qualitätskriterien aus dem Kreis der in der Sozialarbeit tätigen Mitarbeiter so genannte Beratungs- und Vertretungsteams installiert, welche regelmäßig
auch für Fallbesprechungen, Intervision und gegenseitige Beratung
genützt werden. Die Organisation und Moderation in diesem Rahmen
übernimmt ein Teammitglied. Bei Bedarf sind die im Anlassfall zuständigen Mitarbeiter der Rechtsvertretung mit einzubinden und der direkte
Informationsaustausch mit dieser Sachbearbeitergruppe zu pflegen.
Die Beratungs- und Vertretungsteams verfügen jedoch über keine eigenständige Fallentscheidungskompetenz, so dass die Fallführungsverantwortung beim jeweils zuständigen Sprengelsozialarbeiter verbleibt. Allfällig notwendige Einzelfallbesprechungen mit der Amts- oder
Referatsleitung anlässlich der Neubegründung, Änderung oder Beendigung eines Auftrags- oder Fremdunterbringungsverhältnisses bleiben
durch die Teamsitzungen unberührt.
Außerdem finden im Bedarfsfall bei besonders schwierigen sozialarbeiterischen und/oder sozialpädagogischen Fallkonstellationen, außenbzw. öffentlichkeitswirksamen Entscheidungen und solchen, mit außergewöhnlichem Kooperationsbedarf mit externen Rechts- und Entscheidungsträgern, über Wunsch der Sachbearbeiter oder der zuständigen Referenten moderierte Fallbesprechungen statt. Diese werden
durch die Amtsleitung einberufen und umfassen i.d.R. die mit dem Fall
befassten Sozialarbeiter, eventuell die zuständige Rechtsvertretung,

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02786/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

18