Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_16_10_2014_gsw.pdf

- S.34

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die Amts- und Referatsleitung, u.U. den Psychologen und allfällige externe Sachverständige. Dabei obliegen Leitung und Moderation entweder der Amtsleitung oder einem Supervisor.
Generell wird den Mitarbeitern in der Sozialarbeit regelmäßige Supervision angeboten, die auch gerne wahrgenommen wird.
Sozialpädagogische
Pflegestellen

Die erste sozialpädagogische Pflegestelle wurde Anfang des Jahres
2012 eingeführt. Man versteht darunter Familien/Einzelpersonen, mit
einer einschlägigen Fachausbildung bspw. im Bereich Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik oder Psychologie, welche mit ihren besonderen Fähigkeiten eine spezielle Pflegestelle übernehmen. Sie dienen der individuellen familiennahen Betreuung und sollen eine intensive Form der stationären Hilfe für entwicklungsbeeinträchtigte Kinder
und Jugendliche, insbesondere solche, die in einer regulären stationären Einrichtung nicht zurechtkommen, ermöglichen.
Derartige Pflegestellen sind keine Dauerpflegeplätze, sondern laufen je
nach Fall über Wochen oder Monate, wobei in diesem Rahmen eine
Rückführung in die Herkunftsfamilie, in eine sozialpädagogische oder
anderweitige Einrichtung in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten vorbereitet und durchgeführt wird.
Sozialpädagogische Pflegestellen sind an eine Trägereinrichtung
(i.S.d. TKJHG) angebunden und werden durch diese fachlich betreut
bzw. begleitet.
Die Pflegepersonen sind beim Träger dieser Einrichtung angestellt und
bekommen zusätzlich vom Amt für Kinder- und Jugendhilfe entsprechend den Bestimmungen der Pflegeelterngeldverordnung (2013)
Pflegeelterngeld. Darüber hinaus verrechnet die Trägereinrichtung
dem Amt für Kinder- und Jugendhilfe ihre Leistungen nach einem Tagsatz.
In der Zwischenzeit umfasst das Angebot in Tirol drei sozialpädagogische Pflegestellen, zum Prüfungszeitpunkt beanspruchten zwei Innsbrucker Jugendliche diese Form der stationären Unterbringung.

Anlaufstelle für
Adoptionen

Das Amt für Kinder- und Jugendhilfe ist des Weiteren Anlaufstelle für
alle Fragen im Zusammenhang mit Adoptionen, sowohl für Mütter oder
Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben, als auch für Eltern, die ein
Adoptivkind aufnehmen wollen.
Wird ein Kind von der Mutter bzw. den Eltern zur Adoption freigegeben, übernimmt das Amt für Kinder- und Jugendhilfe die Vermittlung
des Adoptivkindes und begleitet die Kindes- und Adoptiveltern bis zum
Adoptionsbeschluss durch das Gericht. Frauen haben in Österreich
außerdem die Möglichkeit, ihr Kind anonym, d.h. ohne Bekanntgabe
ihrer Identität auf die Welt zu bringen. In solchen Fällen gehen die
Obsorgerechte für das Kind unmittelbar nach der Geburt auf das Amt
für Kinder- und Jugendhilfe über. In Innsbruck war im vergangenen
Jahr (2013) eine anonyme Geburt zu verzeichnen.
Das Amt für Kinder- und Jugendhilfe ist auch für die Überprüfung der
Eignungsvoraussetzungen der Adoptivwerber und für deren Anmeldung zum (verpflichtenden) Vorbereitungskurs der Caritas zuständig.

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Zl. KA-02786/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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