Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.45
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Die Entwicklung der Ausgaben ist zum einen vor allem auf die Erhöhung der Stunden- und Tagessätze der Einzelbetreuer und der freien
Träger der Kinder- und Jugendhilfe und zum anderen nur zu einem
geringen Teil auf die gestiegenen Anzahl der zu betreuenden Minderjährigen zurückzuführen.
8.4.2 Einnahmen
IST-Einnahmen
Die Abrechnung der von der Stadt Innsbruck zunächst übernommenen
Ausgaben und Einnahmen ist mit dem Land Tirol als Träger der Kinder- und Jugendhilfe monatlich durchgeführt worden. Der sich im jeweiligen Monatsabschluss daraus ergebende Saldo wurde der Stadt
Innsbruck vom Land Tirol grundsätzlich im Folgemonat der Bekanntmachung angewiesen und als Verlagszuweisung bezeichnet.
Die monatlichen Verlagszuweisungen sind auf dem Hauptkonto der
Stadtgemeinde Innsbruck vereinnahmt und in der Voranschlagsunwirksamen Gebarung unter den Verwahrgeldern ausgewiesen worden.
Die folgende Tabelle gibt die Summe der von der Stadt Innsbruck vereinnahmten Verlagszuweisungen sowie der Kostenersätze für volle
Erziehung und Pflegeelterngeld der Jahre 2013, 2012 und 2011 wieder. Die IST-Einnahmen sind auf Tsd. Euro gerundet angegeben:
Voranschlagsunwirksame Gebarung
Stadt Innsbruck
Einnahmen
2013
2012
2011
10.133,9
9.383,6
7.723,6
Ersatz für volle Erziehung
164,1
170,3
164,8
Ersatz für Pflegeelterngeld
24,8
31,2
34,5
10.322,8
9.585,1
7.922,9
Verlagszuweisungen
SUMME
Ersatz für
volle Erziehung
Einnahmenseitig haben sich die Kostenersätze für volle Erziehung im
Jahr 2013 gegenüber dem Vorjahr um 3,62 % verringert. Im Jahr 2012
konnte bei diesen Einnahmen im Vergleich zum Jahr 2011 noch eine
Erhöhung von 3,34 % verzeichnet werden.
Ersatz
für Pflegeelterngeld
Die Einnahmen aus dem Ersatz für Pflegeelterngeld verringerten sich
sowohl im Jahr 2013 als auch im Jahr 2012 gegenüber den Vorjahren
um € 6,4 Tsd. oder 9,71 % bzw. € 3,4 Tsd. oder 20,4 %.
Kostendeckungsgrad
Stellt man die im Jahr 2013 für das Land Tirol lukrierten Einnahmen
aus Kostenersätzen (rd. € 189,0 Tsd.) den Gesamtausgaben für Hilfen
zur Erziehung (rd. € 10.315,5 Tsd.) dieses Jahres gegenüber, so beträgt der Grad der Kostendeckung rd. 1,8 % und ist gegenüber dem
Vorjahr um rd. 0,5 % gesunken.
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Zl. KA-02786/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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