Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.46
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8.5 Kosten- und Leistungsrechnung
Kostenzuordnung
In der Kostenrechnung sind für die im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe anfallenden Aufwendungen zur Zeit 15 Kostenstellen bzw. Kostenträger eingerichtet.
Kostenträgerrechnung
Im Rahmen der Kostenträgerrechnung sollen die Kosten nach dem
Verursacherprinzip auf Kostenträger, das sind jene Leistungen, die in
einer Dienststelle bewerkstelligt werden, zugerechnet.
Zuordnung der Sachund Personalkosten
Die Zuordnung der Sachkosten erfolgt automatisch mit der Eingabe
der entsprechenden Voranschlagsstelle im Zuge der Erstellung einer
Auszahlungsanordnung durch den jeweiligen Sachbearbeiter im städt.
Buchhaltungsprogramm. Des Weiteren ist die Auszahlungsanordnung
im Zuge des dezentralen Buchungsvorganges mit einer Kostenstelle
bzw. einem Kostenträger zu versehen.
Die Umlegung der Personalkosten erfolgt über die KLR auf der Grundlage der den Referaten zugeordneten Kostenträger und richtet sich
nach der zeitlichen Beanspruchung der Bediensteten laut Prozessmonitor.
Fehlende Adaptierung
der Kostenschlüssel
Die Kontrollabteilung hat anlässlich ihrer Einschau festgestellt, dass
dem für die KLR zuständigen Referat Vermögensrechnung/Kostenund Leistungsrechnung in der MA IV trotz mehrmaliger Urgenzen keine
Rückmeldung vorlag, inwieweit durch die im Juli 2013 umgesetzten
Organisationsänderungen im Amt für Kinder- und Jugendhilfe neue
Produkte definiert worden sind.
Darüber hinaus war für die beiden neu geschaffenen Referate eine
konkrete Zuteilung der zeitlichen Personalressourcen ebenso ausständig, wie auch die Amtsleitung den zwecks Umlage der Overheadkosten
auf die einzelnen Kostenstellen bzw. Kostenträger erforderlichen Kostenverteilungsschlüssel noch nicht übermittelt hatte. Zum Prüfungszeitpunkt konnte somit eine die aktuellen Gegebenheiten abbildende
und aussagefähige Kostenträgerrechnung nicht erstellt werden.
Folglich waren auch Aussagen über den jeweiligen Kostenträgererfolg
nicht möglich. Um künftig wieder eine transparente Darstellung der
Leistungen des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe und der damit verbundenen Kosten zu gewährleisten, empfahl die Kontrollabteilung, die
Verteilung der Personalressourcen im Bereich der neuen Referate umgehend zu überarbeiten und einschließlich der erforderlichen Änderungen des Umlageschlüssels für die Overheadkosten dem Referat Anlagenbuchhaltung/Kosten- und Leistungsrechnung bekannt zu geben.
Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Kinder- und Jugendhilfe mit,
der ausgesprochenen Empfehlung nachzukommen.
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Zl. KA-02786/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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