Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.49
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
wie für die Mitarbeiter in der Mindestsicherung, im Wohnungsservice
oder im Bereich Sozialarbeit, ein gewisses Gefährdungspotential dürfte
aber existent und von Seiten des Dienstgebers auch erkannt worden
sein, was durch die in den Büroräumlichkeiten der Mitarbeiter installierten Alarmvorrichtungen dokumentiert wird.
In der Stellungnahme berichtete das Amt für Kinder- und Jugendhilfe,
dass um Gewährung einer Belastungszulage für die Bediensteten im
Referat Rechtsvertretung an das Amt für Personalwesen bereits ersucht, dieses jedoch abschlägig beurteilt worden sei.
Außendienstzulage
Des Weiteren erhalten die Mitarbeiter in der Sprengelsozialarbeit eine
Außendienstzulage. Diesbezüglich war zu bemerken, dass die unter
diesem Titel zur Auszahlung gelangenden Entgelte durch die Kontrollabteilung anlässlich der Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2007 der Stadtgemeinde Innsbruck einer Einschau unterzogen
worden sind. Resümierend wurde damals festgestellt, dass die der
Gewährung dieser Zulage seinerzeit zugrunde gelegten Überlegungen
und Kriterien (wie Abgeltung des erhöhten Aufwandes für die Abnützung von Kleidungsstücken im Außendienst) zum Zeitpunkt der Einführung (1955) zwar zutreffend gewesen sein mögen, aus heutiger Sicht
aber nicht mehr zeitgemäß erscheinen. Es wurde daher empfohlen, die
Beibehaltung der Zulage in der gehandhabten Form zu überdenken.
Zumindest aber hielt die Kontrollabteilung eine inhaltliche Überarbeitung bzw. Neufestlegung der Rahmenbedingungen für den Erhalt der
gegenständlichen Zulage für erforderlich, wobei diese im Hinblick auf
das Gleichbehandlungsgebot nicht nur für einzelne Bedienstetengruppen, sondern für alle Außendienst versehenden Mitarbeiter gelten sollten.
Im damaligen Anhörungsverfahren teilte das Amt für Personalwesen
mit, dass es die Anregung der Kontrollabteilung aufgreifen und die
Beibehaltung der Außendienstzulage in der jetzigen Form überdenken
werde. Die Notwendigkeit einer inhaltlichen Überarbeitung wurde jedoch anerkannt und diese spätestens im Zuge der beabsichtigten Neuregelung der Nebengebühren angekündigt.
Zuletzt hatte das Amt für Personalwesen im Rahmen der Follow up –
Einschau 2008 bekannt gegeben, dass das Projekt „Neuregelung der
Nebengebühren“ noch nicht gestartet worden, die Angelegenheit aber
in Evidenz sei. Anlässlich ihrer Einschau beim Amt für Kinder- und Jugendhilfe hat die Kontrollabteilung nun festgestellt, dass die Kriterien
für die Gewährung der Außendienstzulage bis heute immer noch nicht
geändert worden sind.
In der Stellungnahme wies das Amt für Personalwesen darauf hin,
dass der städt. Nebengebührenkatalog in Bearbeitung wäre und derzeit die Nebengebühren und Zulagen für das Entlohnungsschema II
(Arbeiter) einer Überarbeitung zugeführt werden würde. Wegen der
Komplexität der Materie könne ein Abschluss auch aufgrund der dann
beginnenden Verhandlungen mit der Dienstnehmervertretung nicht
bekannt gegeben werden.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02786/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
34