Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 02-Feber.pdf
- S.82
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te ich schon sagen, dass die Kontrollabteilung auch eine Abteilung in diesem Hause ist. Ich will nicht sagen, dass die Kontrollabteilung wie jede andere Abteilung ist. Die Kontrollabteilung hat eine besondere Stellung, die
man nicht gerade mit dem Zusperren von sämtlichen Türen beweisen muss,
sondern auch Kraft ihrer Aufgabe eine besondere Stellung hat. Aber, dass
die Kontrollabteilung ganz außerhalb jeglicher Betrachtung in diesem Hause steht, das möchte ich energisch widersprechen. Ich darf auch sagen, dass
das ein Punkt war, der eingehend diskutiert wurde. Ich lese Ihnen jetzt diesen Punkt vor:
"Seitens der Personalvertretung wird nach eingehender Diskussion die Forderung fallen gelassen, den Leiter der Kontrollabteilung von der jährlichen
Beurteilung gemäß § 1 Abs. 3 des Entwurfes auszunehmen. Der Leiter der
Kontrollabteilung unterliegt als Dienststellenleiter im Rahmen der Geschäftsordnung genauso den Rechten und Pflichten wie sie anderen Abteilungsleitern zukommen. Insofern soll er gleichermaßen nach vorgegebenen Kriterien beurteilt werden können. Selbstverständlich soll dadurch
seine Weisungsfreiheit in der Erledigung seiner Aufgaben in keiner Weise
angetastet werden und wird dies bei der jährlichen Beurteilung seiner
Funktionsausübung auch berücksichtigt."
Es sei denn natürlich, man unterstellt prinzipiell - hier möchte ich mich energisch dagegen verwehren -, dass alles, was hier vorgeschlagen wird, ein
Hintergedanke ist. Das Wort "bedingungslos" ist auch im Stadtsenat schon
gesagt worden. Bedingungslos dem Gesetz verpflichtet, bedingungslos, wie
wir hier sitzen, auch dem Wohle der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet.
Ich kenne keinen im ganzen Stadtmagistrat Innsbruck, der sich bedingungslos irgendjemandem oder irgendetwas unterwirft. Dass sich irgendjemand
noch nicht getraut hat, etwas zu beanstanden, ist mir - ich bin auch schon
relativ lange in diesem Hause tätig - auch noch nicht untergekommen. Das
möchte ich wirklich von mir weisen.
Ich möchte Sie bitten, hier diesem Antrag des Stadtsenates
zuzustimmen. Ich meine, dass alles zwei Seiten hat. Wenn man natürlich
alles so belässt, wie es ist, dann wird alles weiter starr, unbeweglich und
gegenüber auch allen jüngeren Menschen, die neu eintreten, ungerecht sein.
Dies hätte nicht meine Zustimmung. Ich habe in die Mag.-Abt. I, Personalwesen, und auch in den Magistratsdirektor, Vertrauen, dass man hier
GR-Sitzung 27.2.2003