Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.77
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Müllentsorgung
Die Kontrollabteilung prüfte eine an das Referat Grünanlagen gerichtete Eingangsrechnung in Höhe von € 2.036,67 für die Müllentsorgung.
Der vorgeschriebene Rechnungsbetrag wurde auf der Post 619000
gebucht, welche für die Instandhaltung von Sonderanlagen vorgesehen
ist. Die Kontrollabteilung vertrat die Meinung, dass es sich beim Sachverhalt lt. Rechnungslegung nicht um eine Instandhaltung handelte und
empfahl, die Müllentsorgung gem. Kontierungsleitfaden für Gemeinden
und Gemeindeverbände künftig auf der Post 728000 (Entgelte für
sonstige Leistungen) zu verbuchen.
Laut Stellungnahme des Referates ist die Empfehlung umgesetzt worden. Seit Mai 2014 erfolgen die Abrechnungen für die Müllentsorgung
nunmehr über die Vp. 1/815000-728000 – Park- und Gartenanlagen,
Kinderspielplätze Entgelte für sonstige Leistungen.
Portokosten „Innsbruck
Informiert“
Im Rahmen der Belegkontrollen im 2. Quartal 2014 hob die Kontrollabteilung eine von der Stabstelle des Magistratsdirektors (Kommunikation
und Medien) erstellte Auszahlungsanordnungen in Höhe von
€ 10.112,90 aus. Die Ausgabe betraf die Portokosten des Druckwerkes
„Innsbruck Informiert“ für April 2014.
Die Kontrollabteilung stellte fest, dass die Portokosten auf der Post
403000 (Handelswaren) verbucht wurden. Der Kontierungsleitfaden für
Gemeinden und Gemeindeverbände sieht für diese Ausgabe jedoch
die Post 630 (Postdienste) vor, welche im entsprechenden Unterabschnitt (010030 - Kommunikation und Medien) der genannten Stabstelle nicht vorgesehen ist.
Die Kontrollabteilung empfahl daher eine entsprechende Post (630
Postdienste) im Unterabschnitt 010030 (Kommunikation und Medien)
einzurichten.
Die Dienststelle wird der Empfehlung nicht entsprechen, da aus ihrer
Sicht eine getrennte Verbuchung der Portokosten der Transparenz
und Überprüfbarkeit der Leistung (mit der Ausschreibung der Herstellung und Betreuung der Print- und Onlineausgabe von „Innsbruck Informiert“) schaden würde.
Geringwertige
Wirtschaftsgüter
Die Kontrollabteilung verifizierte eine vom Referat Friedhöfe erstellte
Auszahlungsanordnung in Höhe von € 326,08 inkl. Umsatzsteuer.
Die Eingangsrechnung wurde abzüglich des Skontobetrages auf
die Vp. 1/817010-03000 – Friedhöfe Werkzeuge und sonstige Erzeugungshilfsmittel – mit € 309,96 und auf die Vp. 1/817010-40000 –
Friedhöfe GWG – mit € 16,12 aufgeteilt.
Die Kontrollabteilung empfahl gem. Kontierungsleitfaden für Gemeinden und Gemeindeverbände, die Anschaffungen betreffend der Post
„Werkzeuge und sonstige maschinelle Anlagen“ auf die Post „Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens“ (GWG) umzubuchen,
da die Kosten des Anlagegutes € 400,00 nicht überstiegen.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-06548/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
4