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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_16_10_2014_gsw.pdf

- S.79

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mers und des Stadtmagistrats Innsbruck eine gemeinsame Beschau
der besicherten Leistung(en) durch.
Freigabe des Haftbriefs
bzw. Mangelbehebung
oder Ersatzvornahme

Liegt ein Sachmangel vor, der zum Übergabe- bzw. Lieferzeitpunkt
bereits vorhanden war und für welchen der Auftragnehmer somit verschuldensunabhängig haftet, erfolgt durch diesen in der Regel eine
Mangelbehebung. Sollte die Behebung des Mangels durch den Auftragnehmer verweigert, unangemessen verzögert oder nicht möglich
sein (z.B. Insolvenz des Auftragnehmers), dient der Haftungsrücklass
zur finanziellen Bedeckung der Ersatzvornahme.
Werden im Rahmen der Besichtigung keine gewährleistungsrelevanten Mängel festgestellt, kommt es zur Freigabe des einbehaltenen
Haftungsrücklasses durch die Stadt Innsbruck.

Aktuelle Begehungen
und Maßnahmen

Im Zuge von vier durchgeführten Abnahmebegehungen waren keine
Beanstandungen zu treffen. In drei Fällen wurden die per Bankgarantie
sichergestellten Haftungsrücklässe zur Gänze freigegeben.
Aufgrund des absehbaren Konkurses des Bauunternehmens erfolgte
nach Abschluss der Bauarbeiten zum Vorhaben Schusterbergweg zwischen Haller Straße und ÖBB-Unterführung entgegen der üblichen
Regelung keine Ablöse des Haftungsrücklasses mittels Bankgarantie,
sondern ein Einbehalt in Höhe von 5 % der Bruttoschlussrechnungssumme, somit € 35.836,81 in bar.
Im Rahmen der Konkursabwicklung wurde der Stadt Innsbruck das
Angebot gelegt, der Auszahlung eines Teiles des Haftungsrücklasses
vor Ablauf der Gewährleistungsfrist und somit dem Abschluss des
Bauprojektes zuzustimmen. Im Gegenzug würde auf weitere Forderungen verzichtet werden.
Nachdem im Zuge der Begehung keine Mängel festgestellt wurden und
auch keine wesentlichen Beanstandungen, welche im Rahmen der
Gewährleistung bis zum Ende der Frist zu sanieren wären, absehbar
waren, trat die Stadt Innsbruck dem Angebot näher.
In diesem Sinne wurde ein Teil des Haftungsrücklasses zur Auszahlung freigegeben.
Die Summe aus sämtlichen Haftbriefen zuzüglich des einbehaltenen
Haftungsrücklasses zum Vorhaben Schusterbergweg betrug somit
€ 75.706,81.
4 Vergabekontrollen

Prüfumfang
und Ergebnisse

Im Verlauf des II. Quartals 2014 wurden durch Mitarbeiter der Kontrollabteilung stichprobenartig 4 Vergabevorgänge mit einem Gesamtvolumen von netto € 670.444,42 überprüft.
Die gemäß gültiger Schwellenwerteverordnung 2012 (BGBl. II 95/2012,
Inkrafttretensdatum 01.04.2012, zuletzt geändert durch BGBl. II
Nr. 262/2013) bis zum 31. Dezember 2014 angehobenen Subschwellenwerte wurden in Abhängigkeit zum gewählten Vergabeverfahren in
keinem der geprüften Fälle überschritten.

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Zl. KA-06548/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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