Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 02-Feber.pdf

- S.84

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 02-Feber.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2003
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 286 -

dass ich diese Dinge nicht geschluckt hätte. Das ist die autonome Entscheidung der Personalvertretung.
Der zweite Punkt betrifft die Kontrollabteilung bzw. die Leitung der Kontrollabteilung. Es handelt sich nicht um eine dienstrechtliche
Prüfung. Vom Dienstrecht her ist der Leiter der Kontrollabteilung auch
nichts anderes als ein anderer Abteilungsleiter. Wenn der Leiter der Kontrollabteilung am Nachmittag um 15.00 Uhr im Kaffeehaus statt in der
Kontrollabteilung oder dort, wo geprüft wird, sitzt, ist das genauso zu beurteilen und zu klassifizieren, als wenn das der Abteilungsleiter der Mag.Abt. III, Planung und Baurecht, macht. Es geht um eine Bewertung und
eine Beurteilung der Leistung. Das ist kein dienstrechtliches Vorgehen,
sondern das ist eine Qualitätsbeurteilung …
(Bgm. Zach: Die der Leiter der Kontrollabteilung selber mitverhandelt.)
Ich denke, dass man bei der Kontrolle ganz besonders sensibel sein muss.
Ich spreche dieses ewige "Hinhacken" von Ihnen, Frau Bürgermeisterin,
auf die Kontrollabteilung in der vorletzten Sitzung des Stadtsenates an, wo
Sie die Kontrollabteilung mit Fort Knox verglichen haben, denn dort sind
auch die Türen versperrt. In einer Kontrollabteilung sind viele mitunter
streng vertrauliche Daten lagernd und daher kann man nicht alle Türen
ständig offen lassen.
(Bgm. Zach: Warum geht es dann beim Land Tirol, dass die Türen offen
sind? Gibt es da weniger vertrauliche Daten?)
Ich habe schön langsam den Eindruck, dass Sie, Frau Bürgermeisterin, zur
Kontrollabteilung ein gestörtes Verhältnis haben. Ob das mit dem Bericht
der Kontrollabteilung über die Prüfung der Neugründung der Innsbrucker
Festwochen der Alten Musik GesmbH zusammenhängt ist keine Frage.
Aber, ich erwarte mir, dass über solche sensiblen Bereiche die Bereitschaft
besteht, ein bisschen intensiver nachzudenken.
Jetzt noch einmal zu dieser Bedingungslosigkeit in der Ausschreibung des Dienstpostens für den Magistratsdirektor. Eine bedingungslose Unterordnung unter das Gesetz muss man in eine Ausschreibung für
einen leitenden Beamten nicht schreiben, weil das die Grundvoraussetzung
überhaupt ist, dass ein Beamter auf Basis der Gesetze agiert. Wenn man

GR-Sitzung 27.2.2003