Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf
- S.10
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(zu Punkt 7.)
Anlage 2
Entwurf einer "Nächtigungsverbotsverordnung"
(Gemeinderatsbeschluss vom .... )
Gemäß § 19 Abs . 1 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, LGBI. Nr.
53/1975 , zuletzt geändert durch das Gesetz LGBI. Nr. 76/2014 , wird zur Abwehr und
Beseitigung bestehender, das örtliche Gemeinschaftsleben störender Missstände wie folgt
verordnet:
§1
Auf den Flächen der in den Planbeilagen 1 bis 4 rot umrandeten und rot dargestellten Straßen ,
Wege und Plätze ist das Nächtigen von Personen verboten.
§2
Nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt das Nächtigen von Personen , das
bereits nach dem Tiroler Campinggesetz 2001, LGBI. Nr. 37 , zuletzt geändert durch das Gesetz
LGBL. Nr. 150/2014, verboten ist.
§3
Wer der Bestimmung des § 1 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist
§
19
Abs .
3
des
Stadtrechtes
der
Landeshauptstadt
Innsbruck,
gemäß
LGBI. Nr. 53/1975 , zuletzt geändert durch das Gesetz LGBI. Nr. 76/2014 , mit einer Geldstrafe bis
zu € 2.000,-- zu bestrafen.
§4
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Für den Gemeinderat:
Die Bürgermeisterin e.h.