Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf
- S.13
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Anhörungsverfahren
Das gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
3 Ordentlicher Haushalt
Voranschlag und
Die Erstellung des Voranschlages sowie der Jahresrechnung 2015 erJahresrechnung 2015 – folgte unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Die im InnsFristeneinhaltung
brucker Stadtrecht festgelegten Fristen zur Veröffentlichung des Bud-
gets einerseits und des Jahresabschlusses andererseits wurden wahrgenommen und eingehalten. Seitens der Gemeindebewohner sind keine
Einwendungen erhoben worden.
Laufende Ausgaben
der Infrastruktur
Der Voranschlag 2015 sah (einschließlich Nachtragskrediten) einen Betrag in Höhe von € 4,945 Mio. für laufende Maßnahmen der Infrastruktur
vor. Davon wurden insgesamt € 72,0 Tsd. als Bedeckung für andere
Ansätze herangezogen, sodass für Infrastrukturausgaben ein Voranschlag in Höhe von € 4,873 Mio. zur Verfügung stand. Dieser Gesamtbetrag verteilte sich auf 90 Planansätze bzw. ein laufendes Anordnungssoll von € 4,257 Mio. Somit ergab sich im Bereich der laufenden
Ausgaben der Infrastruktur im Haushaltsjahr 2015 ein effektives Sparvolumen in Höhe von € 0,616 Mio.
Jahresrechnung 2015
Entsprechend den Bestimmungen des § 70 Abs. 1 IStR sind die Kassenund Rechnungsbücher mit 01.01. jeden Jahres eröffnet und mit 31.12.
des Haushaltsjahres, spätestens jedoch mit 28.02. des folgenden Jahres
(Auslaufmonat gemäß IStR) abgeschlossen worden. Dem Rechnungsabschluss 2015 sind sämtliche nach § 17 Abs. 1 und 2 VRV erforderlichen Beilagen angeschlossen worden.
Beilagen zum
Rechnungsabschluss –
umgesetzte
Empfehlung
Hinsichtlich erforderlicher Beilagen zum Rechnungsabschluss regelt
§ 17 Abs. 2 Z 7 VRV i.d.g.F. BGBl. II Nr. 118/2007, dass dem Rechnungsabschluss „ein Nachweis über den Stand an Wertpapieren und
Beteiligungen am Beginn des Finanzjahres, die Veränderungen während
des Finanzjahres (Zugänge und Abgänge) und den Stand am Schluss
des Finanzjahres“ anzuschließen ist.
Anlässlich der letztjährigen Prüfung in diesem Bereich erwähnte die
Kontrollabteilung, dass in diesem Nachweis neben den städtischen Beteiligungen sämtliche von der Stadt Innsbruck geführten Wertpapierveranlagungen – also auch jene, welche im Rahmen des Gestellungsbetriebes getätigt worden sind – dokumentiert wurden.
Zum Stichtag 31.12.2014 ist im Vorjahr ein zu Anschaffungskosten bewerteter Gesamtstand an städtischen Wertpapierveranlagungen (also
inkl. Gestellungsbetrieb) in Höhe von € 70.433.760,30 ausgewiesen
worden. Bei der Abstimmung der einzelnen Positionen wurde die Kontrollabteilung auf die unter dem Titel „Raiffeisen Capital Management
KAG Fonds R178“ ausgewiesene Wertpapierveranlagung in Höhe von
€ 20.234.509,30 aufmerksam. Bei dieser Veranlagung handelte es sich
um Anteile an einem (Spezial-)Investmentfonds, in dessen Rahmen die
restlichen zweckgewidmeten Geldmittel für das Regional- und Straßenbahnprojekt veranlagt waren. Die Kontrollabteilung war im vergangenen
Jahr über den Ausweis dieser Wertpapierveranlagung zum Stichtag
31.12.2014 deshalb verwundert, da dieser Fonds im November 2014
aufgelöst worden ist. Unter Berücksichtigung dieses Aspektes war die im
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Zl. KA-09728/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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