Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf
- S.18
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Verhältnis Ertragsantei- Das Verhältnis der Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgale zu Ausschließlichen ben zu den Ausschließlichen Gemeindeabgaben hat sich im PrüfungsGemeindeabgaben
jahr 2015 auf 61,6 % zu 38,4 % belaufen. Bezug nehmend auf das Vor-
jahr betrug die Relation 61,0 % zu 39,0 %.
Rücklagenwesen
Entsprechend den geltenden landesgesetzlichen Bestimmungen hat die
Stadt Innsbruck zur Vorsorge für künftige Erfordernisse zum einen Erneuerungsrücklagen zur Erneuerung von Vermögensgegenständen, die
einer natürlichen Wertminderung unterliegen, und zum anderen Sonderrücklagen für Aufwendungen, die sonst aus Darlehen oder anderen außerordentlichen Einnahmen bestritten werden müssten, zu bilden.
Rücklagenstand
Zum Ende des Finanzjahres 2015 war der Rücklagenstand mit insgesamt rd. € 15,9 Mio. ausgewiesen und hat sich gegenüber dem Vorjahr
um € 17,6 Mio. verringert.
Erneuerungsrücklage
Der Erneuerungsrücklage wurde im Haushaltsjahr 2015 ein Betrag in
Höhe von insgesamt € 6,7 Mio. abgeführt. Gegenüber dem Vorjahr
stand diese Rücklage zum 31.12. mit einem Betrag von rd. € 4,6 Mio. zu
Buche.
Sonderrücklage
„Garagen-Stellplätze“
Die Sonderrücklage „Garagen-Stellplätze“ erhöhte sich im Jahr 2015 um
rd. € 161,8 Tsd. auf insgesamt ca. € 852,4 Tsd. Der jährliche Zugang hat
u.a. der Höhe der Ist-Einnahmen auf der Vp. „Interessentenbeiträge Par.
9 Abs. 4 TBO“ im Unterabschnitt „Gemeindestraßen“ zu entsprechen;
dies war im Jahr 2015 auch der Fall.
Sonderrücklage
„Universität“
Die Haushaltsrücklage „Universität“ hat im Wirtschaftsjahr 2015 die vereinbarte Zuführung in der Höhe von € 400,0 Tsd. erfahren. Die Zuführung ist auf den vom GR in seiner Sitzung vom 09.12.2010 einstimmig
gefassten Beschluss zurückzuführen, der bestehenden Sonderrücklage
„Universität“ jährlich einen Beitrag in der Höhe von € 400,0 Tsd. zuzuführen. Die Verwendung dieser Rücklagenzuführung ist zweckgebunden
und für Baukostenzuschüsse im Zusammenhang mit den Infrastrukturausgaben der Innsbrucker Universitäten gem. Universitätsgesetz 2002
vorgesehen.
Der Stand der Sonderrücklage „Universität“ hat sich zum 31.12.2015 auf
insgesamt rd. € 2,9 Mio. belaufen.
Sonderrücklage
„Bildungs- und
Kulturbau“
Die Haushaltsrücklage „Bildungs- und Kulturbau“ in Höhe von € 2,9 Mio.
war bereits im Jahr 2004 vorausschauend zur Finanzierung von Kulturprojekten eingerichtet worden. Im Jahr 2007 wurde dieser Rücklage ein
Betrag in Höhe von € 3,5 Mio. zugeführt. In den Jahren 2008 bis 2013
erfolgte weder eine Zuschreibung noch eine Entnahme, weshalb zum
Ende des Wirtschaftsjahres 2013 rd. € 6,4 Mio. eingestellt waren.
Im Jahr 2013 hat der GR in seiner Sitzung vom 05.12. beschlossen, mit
finanzieller Beteiligung des Landes Tirol und des Bundes am Standort
Universitätsstraße 1 den seit längerer Zeit angestrebten Neubau „Haus
der Musik“ zu verwirklichen. Der Finanzierungsbeitrag des Bundes in
Höhe von € 9,0 Mio. konnte am 23.05.2014 vereinnahmt und der Haushaltsrücklage „Bildungs- und Kulturbau“ zugeführt werden. Anderseits
wurden im Jahr 2014 der IIG insgesamt € 450,0 Tsd. als Baukostenzuschuss für die Errichtung des „Hauses der Musik“ überwiesen.
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Zl. KA-09728/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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