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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf

- S.30

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Die Abstimmung der im Nachweis bzw. im Rechnungsquerschnitt des
Jahres 2015 summierten Einzelpositionen ergab, dass sich dieser auf
der Einnahmenseite ergebende Differenzbetrag aus den Beträgen betreffend vier Haushaltsstellen (Postengruppe 817 – Kostenbeiträge
Bund, Land und Gemeinden) zusammensetzt, welche nach Einschätzung der Kontrollabteilung nicht im Nachweis zu dokumentieren sind.
Der von der Kontrollabteilung im Haushaltsjahr 2014 aufgezeigte Differenzbetrag ergab sich einerseits aus den im Nachweis zusätzlich angeführten Einnahmen betreffend fünf Haushaltsstellen (Postengruppe
817 – Kostenbeiträge Bund, Land, Gemeinden), welche nach Meinung
der Kontrollabteilung nicht im Nachweis anzugeben sind. Andererseits
wurde im Jahr 2014 eine Kapitaltransferzahlung des Bundes im Nachweis nicht ausgewiesen.
Von der Kontrollabteilung wurde einerseits empfohlen, die Notwendigkeit
der Dokumentation der aufgezeigten Haushaltsstellen (Postengruppe
817) im Nachweis über die Transfers von und an Träger(n) des öffentlichen Rechts zu überprüfen und gegebenenfalls den Nachweis in diesem
Punkt künftig richtig darzustellen.
Auf der Grundlage der von der Kontrollabteilung im Haushaltsjahr 2014
festgestellten Abweichung (eine Kapitaltransferzahlung des Bundes
wurde im Nachweis nicht dokumentiert) wurde von ihr andererseits angeregt, bei der künftigen Erstellung des Nachweises eine Abstimmung
mit den maßgeblichen Kennziffern des Rechnungsquerschnitts vorzunehmen.
Das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV sagte im Anhörungsverfahren zu, die Empfehlungen der Kontrollabteilung aufzugreifen
und weiter zu verfolgen.
Transferbeziehung Stadt Aus inhaltlicher Sicht betrifft der Großteil der dargestellten Zahlungen
Innsbruck / Land Tirol – die Transferbeziehung zwischen Stadt Innsbruck und Land Tirol.
Transfersaldo zu Lasten
der Stadt Innsbruck
Als Differenz zwischen den der Stadt Innsbruck zugeflossenen Trans-

fereinnahmen und den an das Land Tirol geleisteten Transferzahlungen
ermittelte die Kontrollabteilung im Haushaltsjahr 2015 einen Transfersaldo in Höhe von € 53.494.705,73 zu Lasten der Stadt Innsbruck.
Im Vergleich zum Vorjahr (2014: Transfersaldo zu Lasten der Stadt
Innsbruck € 48.635.608,87) errechnet sich somit eine Steigerung von
9,99 %.
Transferzahlungen
Stadt an Land
betreffend Gruppe 4 –
Soziale Wohlfahrt und
Wohnbauförderung

Ausgabenseitig bilden die der Gruppe 4 – Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung zuzuordnenden Ansätze jene Bereiche, in denen das
aus betraglicher Sicht höchste finanzielle Volumen der Transferzahlungen der Stadt Innsbruck an das Land Tirol gebunden ist. Im Detail betreffen die diesbezüglichen städtischen Transferzahlungen die Ansätze
411000 – Maßnahmen der allgemeinen Sozialhilfe, 413000 – Maßnahmen der Behindertenhilfe, 439000 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen (Jugendwohlfahrt) sowie 480010 – Wohnbauförderung (Mietenbeihilfe).
Im Haushaltsjahr 2015 betraf eine Summe von € 39.002.954,80 (2014:
€ 34.993.606,50) Transferzahlungen der Gruppe 4. Im Vergleich zum
Vorjahr lässt sich eine Steigerung von 11,46 % berechnen.

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Zl. KA-09728/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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