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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf

- S.31

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Lfd. Transferzahlung
Die von der Stadt Innsbruck auf der gesetzlichen Grundlage des Tiroler
Stadt an Tiroler
Gesundheitsfondsgesetzes (TGFG) zu leistenden städtischen FinanzieGesundheitsfonds (TGF) rungsbeiträge bilden die zweithöchste Position in der Transferausga-

benbeziehung zwischen Stadt und Land.
Die Jahresrechnung 2015 weist diesbezüglich einen Betrag von
€ 26.701.871,64 (2014: € 25.425.723,84) aus. Im Vergleich zum Vorjahr
lässt sich eine Betragssteigerung von 5,02 % errechnen.
Landesumlage

Die Transferzahlungen der Stadt Innsbruck an das Land Tirol gemäß
dem (Landes-)Gesetz vom 13.12.2007 über die Einhebung der Landesumlage repräsentieren in diesem Bereich das dritthöchste finanzielle
Volumen in der ausgabenseitigen Transferbeziehung zwischen Stadt
Innsbruck und Land Tirol.
Im Haushaltsjahr 2015 war von der Stadt Innsbruck eine Landesumlage
von € 13.099.310,68 zu leisten. Im Vergleich zum Vorjahr
(€ 12.488.064,92) ergab sich eine Steigerung um 4,89 %.
8 Vermögens- und Schuldenrechnung

Rechtsgrundlage

In Anlehnung an die bundesrechtlichen Vorschriften (VRV) hat die Stadt
Innsbruck gemäß § 71 Abs. 2 IStR der Haushaltsrechnung (Jahresrechnung) eine Vermögensrechnung anzuschließen, in welcher der
Anfangsbestand, die Veränderungen und der Endstand des Vermögens
und der Schulden der Stadt nachzuweisen sind.

Veröffentlichungspflicht

Die Vermögensrechnung 2015 lag in der Zeit vom 02.05. bis einschließlich 17.05.2016 zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Somit ist der Veröffentlichungspflicht in Bezug auf den Vermögens- und Schuldennachweis des Jahres 2015 entsprochen worden.

Gliederung

Die Einschau in die vorgelegte Vermögensrechnung zeigte, dass sich
die Gliederung der Aktiv- und Passivposten des Vermögens- und
Schuldennachweises der Stadt Innsbruck an den gemäß § 224 Abs. 2
UGB gesondert auszuweisenden Bilanzposten orientiert hat und somit
an das Unternehmensrecht angeglichen worden war.
Den im Anhang zur Vermögensrechnung 2015 zu entnehmenden Angaben folgend, knüpft der Vermögens- und Schuldennachweis an die
Daten des Vorjahres an und wies sämtliche Vermögensgegenstände,
Kassenbestände, Rücklagen, Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten der Stadtgemeinde Innsbruck zum Stichtag
31.12.2015 aus.

Finanzanlagen

Zum 31.12.2015 wurden die Finanzanlagen mit einer Summe von rd.
€ 34,6 Mio. ausgewiesen, wobei die Unterteilung dieser Bilanzposition
dem gesetzlichen Gliederungsschema nach § 224 Abs. 2 A III UGB
entsprechend erfolgte. Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich diese
Bilanzposition um doch beachtliche rd. € 11,8 Mio.

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Zl. KA-09728/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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