Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf
- S.32
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Anteile an verbundenen
Unternehmen
Dabei hat sich der Wert der Bilanzposition „Anteile an verbundenen
Unternehmen“ gegenüber dem Vorjahr um einen Betrag von insgesamt
rd. € 9,15 Mio. verringert und zum 31.12.2015 insgesamt rd. € 22,48
Mio. betragen.
Der Rückgang des Anlagevermögens war insbesondere auf den Umstand zurückzuführen, dass vereinzelt Anteile an verbundenen Unternehmen, die in der Vermögensrechnung 2014 (noch) mit ihrem tatsächlich erbrachten Kaufpreis ausgewiesen waren, nun im Vermögensnachweis 2015 mit dem städtischen Anteil am Stammkapital des jeweiligen Unternehmens geführt werden.
Die (buchhalterische) Vermögensminderung setzte sich aus den nachstehenden Anteilen an verbundenen Unternehmen zusammen (sämtliche Beträge sind in Euro ausgewiesen):
Stand zum
SOWI - Investor Bauträger GmbH
Patscherkofelbahn
Infrastruktur GmbH
Innsbrucker
Markthallen –
BetriebsgesmbH
31.12.2014
01.01.2015
31.12.2015
Differenz
483.000,00
1.091,55
1.091,55
- 481.908,45
9.300.000,00
35.000,00
35.000,00 - 9.265.000,00
1,00
595.917,24
595.917,24
595.916,24
Wie bereits in ihrem Bericht über die Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2012 der Stadtgemeinde Innsbruck vom 30.10.2013,
Zl. KA-08253/2013, angemerkt, verkennt die Kontrollabteilung nicht,
dass die VRV für Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände keine
Bewertungsvorschriften u.a. für nicht abnutzbares Anlagevermögen
vorsieht. Es wurde daher erneut darauf aufmerksam gemacht, dass die
Stadt Innsbruck ihr Vermögen im Falle der Innsbrucker MarkthallenBetriebsgesellschaft m.b.H. höher, im Falle der Patscherkofelbahn
Infrastruktur GmbH und SOWI - Investor - Bauträger GmbH niedriger
ausgewiesen hat, als es nach den unternehmensrechtlichen Bewertungsvorschriften möglich ist bzw. die Bewertung zu erfolgen hat.
Zudem zeigte sich die Kontrollabteilung über die im Anhang der Vermögensrechnung 2015 dargelegten Ausführungen verwundert, aus
welchen hervorging, dass sich der Wert des Anlagevermögens „aus
den gesamten historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten (Anfangsbestand und Zugänge) vermindert um Abgänge, kumulierte Abschreibungen …“ ergäbe. Darüber hinaus wird mit den diesbezüglichen
Ausführungen konkretisiert, dass der für die gegenständliche Prüfung
maßgebliche Vermögensnachweis dem Grundsatz der Kontinuität und
Vollständigkeit entspräche und an die Daten des Vorjahres anknüpfe.
Ausleihungen
an verbundene
Unternehmen
Bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen handelte es sich
um ein mit Beschluss des GR vom 24.06.2004 der Innsbrucker Stadtbau GmbH gewährtes Darlehen in Höhe von rd. € 8,0 Mio. Diese
Geldmittel dienten der Wohnbaugesellschaft zum Ankauf von Grundflächen im Ausmaß von 22.519 m² für das Bauvorhaben „Wohnen am
Lohbach II“.
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Zl. KA-09728/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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