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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf

- S.33

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Im Jahr 2008 erfolgte in Bezug auf jenen Anteil des Darlehens, welcher
zur Finanzierung der Grundstückskosten der Wohnungseigentumsanlagen verwendet wurde, eine vorzeitige Tilgung des Darlehens von insgesamt rd. € 2,8 Mio. Demgemäß wird in der Vermögensrechnung der
Stadt Innsbruck seit dem Rechnungsjahr 2009 ein aushaftendes Darlehen mit einem Betrag von rd. € 5,2 Mio. ausgewiesen.
Die am 01.01 und 01.07 eines jeden Jahres fällige Verzinsung ist der
Stadt Innsbruck unaufgefordert zu überweisen. Im Rechnungsjahr 2015
erhielt die Stadt Innsbruck aus diesem Titel Einnahmen von insgesamt
rd. € 309,4 Tsd. und wurden diese Mittel noch im selben Jahr an die
IVB u.a. für die Finanzierung der im Zusammenhang mit dem Regionalund Straßenbahnsystem anfallenden Kosten transferiert.
Beteiligungen

Im Vergleich zum Vorjahr blieb der Wert der Beteiligungen unverändert
und belief sich zum Bilanzstichtag 31.12.2015 auf insgesamt
rd. € 2,0 Mio.

Wertrechte

Zum Stichtag 31.12.2015 haben die Wertrechte des Anlagevermögens
rd. € 1.732,9 Tsd. betragen und blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die Summe der Wertrechte setzte sich hauptsächlich aus den Wertrechten der Stadtgemeinde Innsbruck an der Rathaus Passage GmbH
in Höhe von rd. € 1,5 Mio., d.s. 10 % des Nennwertes, zusammen. Des
Weiteren waren in dieser Bilanzposition Wertrechte an der Internationales Studentenhaus, gemeinnützige Gesellschaft m.b.H. (Anteil: € 125,0
Tsd. oder 12,5 % des Nennwertes) sowie an der Tiroler Gemeinnützige
Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. (Anteil € 120,0 Tsd.
oder 4,5 % des Nennwertes) enthalten.

Sonstige
Ausleihungen

In den sonstigen Ausleihungen waren im Wesentlichen Kapitalforderungen gegenüber Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie
an Dritte gewährte Wohnbauförderungs- und Haushaltsgründungsdarlehen mit einem Betrag von insgesamt rd. € 3,1 Mio. enthalten. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich diese Ausleihungen um rd. € 2,8 Mio.
oder 48,7 % verringert.
Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Übertragung des im Zusammenhang mit der Ausfinanzierung des Erwerbes der Sowi-/City-Garage
gewährten Gesellschafterdarlehens in Höhe von rd. € 2,5 Mio. in die
voranschlagsunwirksame Gebarung des Gestellungsbetriebes zurückzuführen. Demnach gewährte die Stadt Innsbruck (als Kreditgeber) der
im Jahr 2014 neu gegründeten Sowi Garage Beteiligungs GmbH entsprechend ihres Beteiligungsverhältnisses von 75,1 % einen Kredit in
Höhe von € 2,5 Mio. und ist dieser aus Mitteln des „Immobilien-Topfes“
des Gestellungsbetriebes finanziert worden.
9 Voranschlagsunwirksame Gebarung

Stichprobenartige
Verifizierung von
Kassenresten –
Empfehlung

Gemäß § 17 Abs. 2 Z 12 VRV ist dem jeweiligen Rechnungsabschluss
ein Nachweis der voranschlagsunwirksamen Gebarung, gegliedert
nach den während des Finanzjahres geführten Konten, anzuschließen.

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Zl. KA-09728/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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