Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf
- S.34
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Im Rahmen der Prüfung des Rechnungsabschlusses 2015 hat die Kontrollabteilung wiederum stichprobenartig Einsicht in Teilbereiche der
voranschlagsunwirksamen Gebarung genommen. Die nachstehend
angeführten Kassenreste konnten nach Recherchen der Kontrollabteilung unter Rücksprache mit den zuständigen Dienststellen verifiziert
werden.
Kassenrest
2014
in €
Vp.
Bezeichnung
9/-279500/900
0/+279500/900
Ersatzvornahmen-Vorauszahlungen, AA. 172
14.947,74
16.299,48
0+365035/219
Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen
Kostenbeiträge-Hilfskräfte in Schulen, AA. 94
1.666,69
Im Zusammenhang mit der Klärung des einnahmenseitigen Kassenrestes im Betrag von € 16.299,48 verblieb ein noch ausstehender Restbetrag von € 1.351,74, der aus einem schon seit etlichen Jahren dauernden Konkursverfahren resultierte, das im März 2016 rechtskräftig abgeschlossen wurde. Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Präsidialund Rechtsangelegenheiten der MA I zu klären, ob dieser Betrag noch
einbringlich gemacht werden kann oder ausgebucht werden muss.
Im Anhörungsverfahren teilte das betreffende Referat nach ausführlicher Darstellung der Causa mit, dass nach Kontaktaufnahme mit dem
Masseverwalter und Durchsicht der betreffenden Verfahrensunterlagen
die Stadt Innsbruck mit der vom Masseverwalter ausgeschütteten
Gläubigerquote ausreichend bedient wurde und der gegenständliche
Restbetrag in Höhe von € 1.351,74 abzuschreiben sei.
10 Haftungen der Stadtgemeinde Innsbruck
Allgemeines
Entsprechend § 17 Abs. 2 Z 8 VRV ist dem Rechnungsabschluss ein
„Nachweis des Standes an Haftungen am Beginn des Finanzjahres, die
Veränderung während des Finanzjahres (Zugänge und Abgänge) und
der Stand am Schluss des Finanzjahres“ anzuschließen.
Haftungsstand
per 31.12.2015 –
Empfehlung
Zum Stichtag 31.12.2015 bestanden gemäß den Angaben im Haftungsnachweis aus Sicht der Stadt Innsbruck Haftungen (Bürge- und
Zahlerhaftungen, Ausfallbürgschaften bzw. sonstige Garantien) im betraglichen Ausmaß von insgesamt € 131.514.733,00.
Die Kontrollabteilung führte eine Verifizierung der im Nachweis angegebenen Haftungsstände per 31.12.2015 anhand der diesen Haftungen
zugrunde liegenden Kredite und Darlehen bzw. der jeweiligen Kontoauszüge und Restsaldenbestätigungen der Kreditinstitute durch. Dabei
wurden von ihr betragliche Abweichungen im Gesamtausmaß von
€ - 2.048.010,67 festgestellt.
Im Wesentlichen bezogen sich diese Differenzen auf die 5 im Nachweis
aufscheinenden „Wasserwirtschaftsfondsdarlehen“ der IKB AG, für welche die Stadt Innsbruck haftet. Per 31.12.2015 wurden von der zuständigen Fachdienststelle – wohl irrtümlicherweise – die Darlehensstände
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Zl. KA-09728/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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