Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf
- S.35
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des Vorjahres (31.12.2014) ausgewiesen. Dadurch kam es nach Einschätzung der Kontrollabteilung zu einer insgesamt erhöhten Darstellung des Haftungsstandes zum Jahresende 2015.
Unter Berücksichtigung dieser von der Kontrollabteilung aufgezeigten
Differenzen ergibt sich ein mittels der jeweiligen Kontoauszüge bzw.
Restsaldenbestätigungen der Kreditinstitute nachgewiesener Haftungsstand per 31.12.2015 im Ausmaß von € 129.466.722,33. Im Vergleich
zum Vorjahr bedeutet das eine Senkung um 3,54 % bzw.
€ 4.756.647,10
Von der Kontrollabteilung wurde empfohlen, den Haftungsnachweis des
Jahres 2015 in diesem Punkt zu überprüfen und die Haftungsstände
betreffend die „Wasserwirtschaftsfondsdarlehen“ der IKB AG im nächstjährigen Nachweis korrekt auszuweisen. Das Amt für Finanzverwaltung
und Wirtschaft der MA IV sagte in seiner dazu abgegebenen Stellungnahme zu, die Empfehlung aufzugreifen und den Nachweis im Rechnungsabschluss 2016 korrekt darzustellen.
Neue
Haftungsübernahmen
Verglichen mit dem Haftungsnachweis des Vorjahres scheinen per
31.12.2015 folgende neu von der Stadt Innsbruck übernommene Haftungen auf:
a) Bürge- und Zahlerhaftung gemäß § 1357 ABGB für ein von der
IIG & Co KG für die Finanzierung des Neu- bzw. Zubaus beim BRG
Adolf-Pichler-Platz beanspruchtes Darlehen.
b) Ausfallbürgschaft gemäß § 1356 ABGB für ein von der IIG & Co KG
zur Finanzierung der Errichtung von Liften in verschiedenen städtischen Wohnhäusern beanspruchtes Darlehen.
c) Bürge- und Zahlerhaftungen gemäß § 1357 ABGB für zwei Kredite
der SOWI - Investor - Bauträger GmbH, welche im Zusammenhang
mit dem Erwerb der Sowi-/City-Garage stehen.
Hinsichtlich der durch die Stadt Innsbruck neu übernommenen Haftungen bestätigte die Kontrollabteilung, dass in allen Fällen die gemäß
§ 78 Abs. 1 IStR erforderlichen aufsichtsbehördlichen Genehmigungen
der Tiroler Landesregierung eingeholt worden sind.
Aufteilung nach
Rechtsträger
Zum Ende des Haushaltsjahres 2015 entfällt mit einem Anteil von ca.
53 % der Großteil der übernommenen Bürgschaften und Garantien auf
Haftungen bezüglich Darlehen der IIG & Co KG und von durch die IISG
verwalteter Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEGs). Ein Anteil
von ca. 16 % betrifft Haftungen für die IKB AG. Ca. 9 % der von der
Stadt Innsbruck übernommenen Haftungen betreffen Garantien für die
Sowi Garage Beteiligungs GmbH bzw. rd. 4 % für die SOWI - Investor Bauträger GmbH im Zuge des Erwerbes der Sowi-/City-Garage. Rund
6 % der Haftungen zum Jahresende 2015 sind Ausleihungen der Abfallbehandlung Ahrental GmbH (AAG) zurechenbar. Ca. 8 % des Haftungsvolumens per 31.12.2015 sind der Innsbrucker Stadtbau GmbH
zuordenbar. Weitere ca. 2 % der übernommenen Haftungen entfallen
auf das „Haus St. Josef am Inn“. Bei den restlichen ca. 2 % handelt es
sich um Haftungsübernahmen für die Congress und Messe Innsbruck
GmbH (CMI), die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GmbH (IVB) sowie sozial tätige Vereine (als Betreiber von bspw. Behinderten- und Seniorenheimen usw.).
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Zl. KA-09728/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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